Verlustfreie Bewertung
Möglichkeit der Verwendung alternativer Kurven bei der Ermittlung der Refinanzierungskosten gemäß IDW RS BFA 3
NEWS 01/2024
Der IDW RS BFA 3 ist ein Regelwerk, das von Wirtschaftsprüfern verwendet wird, um die Rechnungslegung in Bezug auf stille Reserven zu prüfen und zu bewerten. Besonders durch die Zinswende der vergangenen Zeit hat der BFA 3 an Präsenz im Bankensektor gewonnen, da sowohl die ökonomische Risikotragfähigkeit als auch der Jahresabschluss davon betroffen sind.
Co-Autor
Tim-Oliver Engelke ist bei der Kreissparkasse Düsseldorf als Leiter Risikocontrolling beschäftigt und stellvertretender Leiter der Risikocontrolling-Funktion.
Das Regelwerk IDW RS BFA 3
Der IDW RS BFA 3 ist ein Regelwerk, das von Wirtschaftsprüfern verwendet wird, um die Rechnungslegung in Bezug auf stille Reserven zu prüfen und zu bewerten. Besonders durch die Zinswende der vergangenen Zeit hat der BFA 3 an Präsenz im Bankensektor gewonnen, da sowohl die ökonomische Risikotragfähigkeit als auch der Jahresabschluss davon betroffen sind.
Ein wesentlicher Aspekt sind die Refinanzierungskosten des auslaufenden Zinsbuchs, die bei der Beschaffung von Finanzmitteln zur Bedienung oder Refinanzierung von Schulden und Verbindlichkeiten anfallen. Daher kann eine nähere Betrachtung der Refinanzierungskurve mit dem zu berücksichtigenden Own-Credit-Spread (OCS) die Realität angemessen darstellen und Potenziale heben. Institute ohne direkten Kapitalmarktzugang bezeichnen eine OCS-Kurve oftmals als „Mischkurve“, die im Sinne dieses Artikels als Synonym gilt.
Für die Ermittlung der stillen Reserven/Lasten ist die „IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3 n. F.)“ maßgeblich. Dort werden der Einbezug der zinsbuchrelevanten Geschäfte und die noch weiteren einzubeziehenden Faktoren beschrieben.
Einer der Faktoren ist unter anderem die Berücksichtigung von Fristeninkongruenzen, die fiktiv für das auslaufende Zinsbuch geschlossen werden müssen. Gemäß IDW RS BFA 3 Tz. 13 sind davon „[…] die voraussichtlich noch zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Bewertung zu Vollkosten, d. h. nach den Verhältnissen am Abschlussstichtag ermittelte künftige Refinanzierungskosten […])“ abzuziehen.
Durch die unterschiedlichen Fristenkongruenzen der Aktiv- und Passivseite entstehen Aufwendungen im Rahmen der Refinanzierungskosten. Die anzusetzenden Kosten gemäß IDW Tz. 37, die in der verlustfreien Bewertung zu berücksichtigen sind, werden mittels der fiktiven Schließung der entstehenden Inkongruenzen berücksichtigt. Folglich sind die Höhe der Bilanzüberhänge zu ermitteln und die daraus resultierenden Refinanzierungskosten für die verlustfreie Bewertung anzusetzen.
Die Refinanzierungskosten bemessen sich aus dem Spread zwischen der risikolosen Zinskurve und der institutsindividuellen Refinanzierungskurve. Die Wahl einer gedeckten oder ungedeckten Refinanzierungskurve obliegt dem Institut, wobei die Wahl die Höhe des Spreads definiert.
In Textziffer 38 wird präzisiert, „[…] auf der Passivseite ist zudem der individuelle Refinanzierungsaufschlag des jeweiligen Kreditinstituts (own credit spread) bei der Ermittlung der voraussichtlich noch anfallenden Aufwendungen zu berücksichtigen […].“ Die Textziffer ermöglicht ein Wahlrecht bei der Refinanzierungskurve, die mindestens einen OCS enthalten muss und zugleich im „Einklang mit der internen Steuerung“ ist.
Die Relevanz zur Wahl der Refinanzierungskurve hängt dabei auch von der entstehenden Fristeninkongruenz ab. Bilanzüberhänge der Passivseite können nicht risikolos bewertet werden. In der Praxis bedeutet dies eine zweimalige Bewertung mit der risikobehafteten Zinskurve, wodurch ein Spread von „0,00“ entsteht und keine Erträge aus der Berechnung der Laufzeitinkongruenzen entstehen.
Für aktive Bilanzüberhänge, die einer Refinanzierung bedürfen, bestehen gemäß IDW BFA3 Tz. 38 Wahlrechte bei der Definition der Refinanzierungs-Zinskurven. Es gibt nicht nur die Wahl zwischen einer am Geld- und Kapitalmarkt verfügbaren Kurve, sondern auch einer eigenen ermittelten Zinskurve, die den OCS ab- bildet. Ein institutsindividuell ermittelter OCS könnte dementsprechend einen geringeren Aufschlag auf die risikolose Zinsstruktur bieten als die allgemein am Zins- und Kapitalmarkt verfügbaren Refinanzierungssätze. Zudem käme er der Abbildung der tatsächlichen Realität am nächsten.
Die Ableitung eines OCS, der zudem belastbar und nachweisbar ist, kann in der Praxis durchaus herausfordernd sein. Folglich werden oft standardisierte Marktkurven verwendet, die risikobehaftet sind und zwischen gedeckt und ungedeckt unterschieden werden.
Ein Beispiel für eine ungedeckte Kurve, die zugleich ein höheres Risiko darstellt, ist eine IBOXX-Financial- Zinskurve in einer vergleichbaren Ratingklasse des Instituts. Diese Kurve stellt eine Kombination von Anleihen von Finanzinstituten aus verschiedenen Ländern und Regionen nach beispielsweise der Laufzeit, dem Kreditrating und dem Typ der Anleihe dar.
Ungedeckte Refinanzierungskurven implizieren in der Regel einen höheren Spread als die in den Instituten beobachteten Refinanzierungsaufschläge des eigenen Portfolios. Daher wird im Rahmen des BFA 3 in den Instituten zumeist die gedeckte Kurve verwendet. Die Herleitungen dieser gedeckten Refinanzierungskurve unterscheidet sich in den Instituten grob nach zwei Ansätzen.
Der erste Ansatz ist als die gängigste Methode einzustufen und beruht auf einer Ableitung aus der am Markt verfügbaren Zinskurve der Hypothekenpfandbriefe. Diese Refinanzierungskurve (Covered-Bonds-Zinskurve) wird durch die Bundesbank standardisiert zur Verfügung gestellt.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken verwenden vorrangig die zentral zur Verfügung gestellten gedeckten Kurven der Finanzgruppen, die primär auf den Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen beziehungsweise deutscher Hypothekenpfandbriefe basieren.
Einen erweiterten zweiten Ansatz nutzen insbesondere Institute, die dem Kapitalmarkt zugewandt sind. Dort kann ebenso eine Ableitung über die tatsächlich realisierten Zinssätze einer institutsindividuellen Kurve erfolgen. Im Rahmen der Kalkulation ist zu beachten, dass sowohl eine Belastbarkeit als auch eine hinreichende Historie zur Verfügung steht. Sofern nicht ausreichend eigens aufgenommene Refinanzierungen bestehen, kann die OCS-Ableitung auch auf Basis institutsindividueller Abfragen bei anderen Kreditinstituten erfolgen.
Für Institute gibt es verschiedene Methoden zur Herleitung des zweiten Ansatzes beim OCS, immer in Abhängigkeit zu der verwendeten Refinanzierungssituation. Bei der Emission von Pfandbriefen oder Anleihen kann die Differenz zwischen dem Zinssatz der ausgegebenen Anleihe und dem Zinssatz vergleichbarer Anleihen auf dem Markt herangezogen werden.
Bei einer Refinanzierung über den Interbankenmarkt kann der OCS verstanden werden als Differenz zwischen dem Zinssatz, der für die Refinanzierung bezahlt wird, und dem Interbankenzinssatz, der am Markt aktuell ist. Die Refinanzierung über die Einlagen von Kunden wäre ebenso möglich. So ergibt sich der OCS aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Refinanzierungszins (Kundeneinlagenzins) und den aktuellen Marktzinsen (risikolose Zinskurve), für vergleichbare Laufzeiten.
Bislang wurde vom Großteil der Sparkassen und Genossenschaftsbanken auf eine kapitalmarktorientierte Kurve abgestellt (Ansatz 1). Hierbei wurde zudem zwischen der gedeckten und der ungedeckten Kurve unterschieden. Bezüglich der Kurven ergeben sich dabei jedoch in der tatsächlichen Praxis verschiedene Herausforderungen. Zum einen ist zwischen den beiden genannten Kurven in der Historie ein erhöhtes Delta festzustellen.
Bezogen auf den Zeitraum Januar 2004 bis Februar 2023 ergibt sich im Mittel eine Abweichung in Höhe von 50 bis 55 Basispunkten. Dies kann bei der Ermittlung der Lückeschließung zu einem deutlich höheren Ausweis der Abzugsposition aus dem Barwertnachteil führen. Je nachdem, in welchen Laufzeitbändern das Institut die größte Sensitivität hinsichtlich der Ermittlung des Barwerts der Lückeschließung in der verlustfreien Bewertung hat, kann ein Delta von 50 Basispunkten entstehen und beispielsweise in den Laufzeitbändern drei bis sechs Jahre zu einer Verdopplung der Lückeschließungskosten führen.
Des Weiteren sollte auch bei einer theoretischen Refinanzierung über den Kapitalmarkt stichprobenartig überprüft werden, ob die jeweiligen Refinanzierungsspreads beider Kurven im Vergleich zur risikolosen Kurve die tatsächlichen Konditionen des jeweiligen Instituts angemessen repräsentieren.
Für die Überprüfung können in den Instituten zwei Möglichkeiten betrachtet werden. Hat sich das Institut in der näheren Vergangenheit regelmäßig über den Kapitalmarkt refinanziert, kann auf die tatsächliche Refinanzierungskondition abgestellt werden.
Liegt eine derartige repräsentative Refinanzierung in der Vergangenheit nicht vor, besteht die Möglichkeit, direkt in Kontakt mit verschiedenen Groß- und Landesbanken zu treten und individuelle Konditionen anzufragen. Dabei ergeben sich in der Umsetzung primär zwei Erkenntnisse.
Zum einen wird in der Regel seitens der Groß- und Landesbanken bei der Festsetzung der Refinanzierungskondition nicht zwischen regulären und vergleichbaren Sparkassen und Genossenschaftsbanken unterschieden.
Zum anderen überzeichnet speziell der Refinanzierungsspread der ungedeckten Kurve die tatsächlich angefragten Konditionen deutlich. Ergo stellt die unreflektierte Verwendung der ungedeckten Kurve keine sachgerechte Abbildung des „own credit spreads“ dar.
Basierend auf den dargelegten Erkenntnissen verwenden einige Institute daher auch eine Mischkurve aus der ungedeckten und der gedeckten Kurve, um eine repräsentativere Darstellung der Refinanzierungskonditionen gewährleisten zu können.
Fraglich ist, ob die Verwendung der gedeckten Kurve auch für Institute ohne eigene Pfandbrieffähigkeit möglich ist. In der Praxis wird aufgrund der geringeren Spreads zumeist die gedeckte Kurve genutzt. Dabei erfolgt die Argumentation über die Refinanzierungsmöglichkeiten der jeweiligen Finanzgruppe. Prüfungsseitig gab es bislang dazu keine gegenteiligen Informationen oder Aussagen.
Des Weiteren lassen die dargestellten Sachverhalte zudem die elementare Grundlage unberücksichtigt, dass sich der Großteil der klassischen LSI-Banken nicht über den Kapitalmarkt refinanziert, sondern über den Kunden und entsprechende Produkte, wie Briefgelder oder Termineinlagen.
Für die Ermittlung des OCS gemäß dem zuvor beschriebenen Ansatz 2 ist daher weniger die Frage interessant, ob auf eine gedeckte oder ungedeckte Kapitalmarktkurve abgestellt wird, sondern über welche Produkte und Refinanzierungskonditionen sich die Bank tatsächlich in der Historie refinanziert hat beziehungsweise welche individuelle Refinanzierungsstruktur besteht.1 Zudem wäre bei Verwendung institutsindividueller Spreads nachzuweisen, dass sich das jeweilige Institut „im Durchschnitt“ nicht schlechter als zur kapitalmarktorientierten Kurve refinanziert.2 Dies ist beispielsweise anhand der Abbildung 1 nachzuvollziehen.
Bezüglich der institutsindividuellen Refinanzierung sei auf eine theoretische, aber dennoch repräsentative Kondition von Sparbriefen mit dreijähriger Laufzeit3 (= weiß) hinzuweisen. Im Vergleich dazu wird die OIS 3J4 (= blau) als risikolose und die Pfandbriefkurve5 (= grün) herangezogen.
Dies impliziert, dass das Beispielinstitut sich analog inländischer Hypothekenpfandbriefe refinanzieren kann, was in der Praxis als wahrscheinlich konservative Annahme zu erachten ist. Ersichtlich ist, dass die Kurve der Sparbriefe im „Durchschnitt“ unter der gedeckten Pfandbriefkurve liegt.
Abbildung 1: Vergleich OIS-, Pfandbrief- und Sparbriefkurve (eigene Darstellung)
Ausnahmen bilden dabei zum einen die Negativzinsphase, bei der die Kundenkonditionen zumeist mit einer negativen Marge – und damit nicht marktgerecht – gebildet wurden. Zum anderen, dass in den vergangenen Monaten die repräsentative Kurve der Sparkassenbriefe sogar unterhalb der risikolosen Kurve lag. Bei Ersterem ist darauf zu verweisen, dass es sich um ein nicht marktgerechtes Verhalten handelt, in dem bewusst die Kundeneffektivzinssätze nicht negativ bepreist wurden. Bei Zweiterem zeigt sich ein Nachlauf der Konditionen bei einem Zinsanstieg. Wird daher der Fokus auf die „normale“ Marktphase und damit auf die Zinsstruktur vor 2016 gelegt, zeigt sich, dass die repräsentative Kurve der eigenen Emissionen zu nahezu ausschließlich unter der gedeckten Kapital- marktkurve liegt und demnach die Anforderung gemäß DGRV (2019) erfüllt.
Wird folglich eine Refinanzierung auf tatsächlichen Konditionen/Produkten des Instituts, die in der Vergangenheit relevant waren, angestrebt, so kann über die repräsentative Kurve der Sparbriefe mit vergleichbaren Laufzeiten argumentiert werden. Wichtig ist dabei, dass die verwendete Kurve ungleich der risikolosen OIS-Zinskurve ist, denn ein OCS muss implizit enthalten sein. Dieser OCS liegt in dem gewählten Beispiel unter dem OCS einer gedeckten Kurve, was darstellt, dass Institute über eigene Refinanzierungsmöglichkeiten Potenziale besitzen. Der Mittelwert des OCS aus dem Beispiel zwischen der OIS und der Pfandbriefkurve beträgt circa 30,54 Basispunkte auf die Gesamtlaufzeit 2003 bis 2023 bezogen.
Der OCS der OIS und der exemplarischen Kurve der Sparbriefe beläuft sich im Mittelwert auf 8,75 Basispunkte. Vergleicht man die Pfandbriefkurve und die exemplarische Kurve der Sparkassenbriefe zu- einander, ergibt sich im Mittelwert ein Spread von 21,89 Basispunkten. Demnach wäre eine Spread-Reduzierung im Mittelwert um 21,89 Basispunkte möglich. Zu beachten ist dabei, dass der Spread über die gesamte Laufzeit herangezogen wird – dies impliziert die Niedrigzinsphase mit einem negativen Spread sowie auch die Phasen des Zinsanstiegs, bei dem die Sparbriefkurve unterhalb der OIS-Kurve liegt. Hervorzuheben ist, dass in beiden Zinsanstiegsphasen ein Nachlauf der Sparbriefe zu erkennen ist und damit eine Refinanzierung unterhalb der OIS-Kurve denk- bar wäre. Dieser Nachlauf existiert dabei nur bedingt in Abflachungsperioden. Dort geht aus Abbildung 1 hervor, dass die Sparbriefkurve zwischen OIS und der Pfandbriefkurve liegt, was als Erwartungswert definiert werden könnte.
Demnach stellt in dem gewählten Beispiel die Refinanzierung über eine individuelle Refinanzierungskurve im Rahmen der Ermittlung der Lückeschließung gemäß Tz. 37 BFA 3 eine mögliche bessere Lösung als die Finanzierung über kapitalmarktnahe Kurven dar.6 Dabei ist wichtig, dass nachgewiesen werden kann, dass eine Refinanzierung über die Pfandbriefkurve (gedeckt) größtenteils teurer war als über die eigenen Emissionen. Dieser Argumentationsweg ermöglicht zugleich, dass eine Refinanzierung auch über andere Kurven denkbar wäre, solange sie einen OCS-Aufschlag im Gegensatz zu der risikolosen Zinskurve enthalten.
Zudem wird im Zusammenhang mit der Auswahl der Refinanzierungskurven teilweise vermutet, dass die eigene Sparbrief- im Vergleich zur gedeckten Pfandbriefkurve immer eine Erleichterung bei der Ermittlung der Abzugsposition darstellt und demnach per se zu einem höheren Ausweis der Reserve in der verlustfreien Bewertung führt. Entscheidend für die Klärung hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit sind zwei Aspekte:
- Welches Verfahren wird zur Ermittlung verwendet (zum Beispiel Closing-Gap-Verfahren bei Sparkassen)?
- Auf welche Stützstelle besitzt das Institut bei der Ermittlung der Refinanzierungslücke die größte Sensitivität (maßgeblicher Faktor: Verlauf des kumulierten Summen-Cashflows)?
Fazit
Ergo kann nicht per se konstatiert werden, dass die Verwendung der Sparbriefkurve beziehungsweise einer risikolosen Zinskurve inklusive eines eigens er- mittelten OCS aus alternativen Refinanzierungsmöglichkeiten neben dem Kapitalmarkt immer zu einem verringerten Ausweis des Barwerts der Lückeschließung und demnach einer erhöhten Reserve in der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß BFA 3 führt. Die Abbildung der tatsächlichen Refinanizierungssituation mit einem eigenen hergeleiteten individuellen OCS kann folglich die Refinanzierungskosten möglichst realitätsnah darstellen. Dabei kann auch diese Refinanzierungsstruktur konsistent in anderen Risikoarten wie zum Beispiel dem Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Risikotragfähigkeit verwendet werden.



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