Vorfälligkeitsentschädigung und Kappung bei Krediten mit Disagio
(NEWS 04/2023)
Fest steht, dass die Vorfälligkeitsentschädigung im Kappungsfall nicht generell vom Kunden eingefordert werden darf. Daher sollte ein präziser Blick auf dieses Thema auch eine etwaige Disagioerstattung beinhalten. Hierzu wird nachfolgend ein einfaches Beispiel betrachtet.
In der NEWS 01/2023 wurde unter dem Titel Vorfälligkeitsentschädigung und Kappung – Irritationenen in der Praxis1 darauf hingewiesen, dass das Bearbeitungsentgelt im Kappungsfall nicht generell vom Kunden eingefordert werden darf.
Ein präziser Blick auf dieses Thema sollte auch eine etwaige Disagioerstattung beinhalten. Hierzu wird nachfolgend ein einfaches Beispiel betrachtet.
Ein Darlehen mit den Ausgangsdaten laut Abbildung 1 wird nach einem Jahr abgelöst. Vereinfachend wird die Berücksichtigung der Kostenerstattung ausgeklammert.
Abbildung 1: Ausgangsdaten
Im Fall a) stimmen die ökonomische und die juristische Sicht überein. Maßgeblich ist der Kurswert, der die maßgebliche Restschuld nach Abzug der Disagioerstattung übersteigt. Der Ablösebetrag setzt sich aus dem Kurswert und dem Bearbeitungsentgelt (BE) zusammen.
Aus juristischer Sicht wird die Restschuld (nach Disagioerstattung) um die Vorfälligkeitsentschädigung zuzüglich des Bearbeitungsentgelts (49.333 € + 376,47 €) erhöht.
Abbildung 2: Vorfälligkeitsentschädigung und Disagioerstattung (Fall a)
Im Fall b) stimmen die ökonomische und die juristische Sicht ebenfalls überein, wenn die jetzt negative Vorfälligkeitsentschädigung richtigerweise mit dem Bearbeitungsentgelt verrechnet wird (vgl. den bereits erwähnten NEWS-Artikel).
Abbildung 3: Negative Vorfälligkeitsentschädigung mit Verrechnung des Bearbeitungsentgelts (Fall b)
Im Fall c) weichen die ökonomische und die juristische Sicht voneinander ab, da ein Vorfälligkeitsnutzen aus juristischer Sicht nicht an den Kunden weitergegeben wird.
Allerdings ist gleichwohl zu beachten, dass die negative Vorfälligkeitsentschädigung wiederum mit dem Bearbeitungsentgelt zu verrechnen ist.
Jetzt verbleibt es demnach bei einem zu zahlenden Betrag in Höhe der Restschuld nach Disagioerstattung.
Abbildung 4: Negative Vorfälligkeitsentschädigung mit Kappung des Bearbeitungsentgelts (Fall c)
Die identischen Ergebnisse lassen sich mit MARZIPAN erzeugen, wie die Screenshots zeigen.
Abbildung 5: Eingabe der Darlehensdaten in MARZIPAN
Zunächst wird der Fall a) betrachtet:
Ergebnisse von Fall a) im Detail:
Abbildung 6: Vorfälligkeitsentschädigung und Disagioerstattung mit MARZIPAN (Fall a)
Nachfolgend werden noch die Ergebnisse der Fallgestaltungen b) und c) dargestellt.
Abbildung 7: Negative Vorfälligkeitsentschädigung mit Verrechnung des Bearbeitungsentgelts mit MARZIPAN (Fall b)
Abbildung 8: Negative Vorfälligkeitsentschädigung mit Kappung des Bearbeitungsentgelts mit MARZIPAN (Fall c)



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