Risikomanagement und Meldewesen: Zentrale Handlungsfelder 2025 im aufsichtsrechtlichen Kontext
NEWS 01/2025
Wie schon in den vergangenen Jahren werden auch im Verlauf des Jahres 2025 weitere Veränderungen und Anpassungen im Risikomanagement und im Meldewesen auf die Banken zukommen. Wir analysieren, was für Banken zu erwarten und umzusetzen ist.
Wie schon in den vergangenen Jahren werden auf die Banken im Meldewesen und Risikomanagement auch 2025 Veränderungen und Neuerungen zukommen.
Seit der Finanzmarktkrise 2007/2008 gab es mit der Euro-Schuldenkrise, dem Corona-Lockdown und dem Ukraine-Krieg verschiedene Schocks am Finanzmarkt. Darauf folgten meist umfangreiche aufsichtsrechtliche Initiativen mit dem Ziel, potenzielle Gefahren für das Finanzsystem zu erkennen beziehungsweise diesen vorzubeugen.
Mittlerweile hat sich das aufsichtsrechtliche Spektrum noch einmal deutlich erweitert. Mit Initiativen wie BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT) oder DORA (Digital Operational Resilience Act) finden nun auch IT- und Cyberrisiken immer mehr Beachtung.
Um das „Big Picture“ und die zentralen Entwicklungen im Auge zu behalten, lohnt es sich daher, auf die jährliche Veröffentlichung „Risiken im Fokus der BaFin“ zu schauen. Folgende Hauptrisiken und Trends hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dieses Jahr veröffentlicht:1
Diese insgesamt neun aufsichtsrechtlichen Aspekte sollten bei der Steuerung der Gesamtbank adäquat berücksichtigt werden:
Die sechs Hauptrisiken im Fokus der BaFin
- Risiken aus Korrekturen an den Immobilienmärkten ⇨
- Risiken aus signifikanten Korrekturen an den internationalen Finanzmärkten ⇨
- Risiken aus dem Ausfall von Unternehmenskrediten ⇧
- Risiken aus Cyber-Vorfällen mit gravierenden Auswirkungen ⇧
- Risiken aus unzureichender Geldwäscheprävention ⇨
- Risiken aus Konzentrationen bei der Auslagerung von IT-Dienstleistungen ⇧
Bedeutende Trends
- Digitalisierung
- Geopolitische Umbrüche
- Nachhaltigkeit
(⇨ Ausmaß und Entwicklung der Bedrohung)
Für das Risikomanagement und Meldewesen sind folgende Themen besonders zu beachten
1. Steuerung der Gesamtbank und der zugehörigen Risiken
Bei der ökonomischen Steuerung eines Instituts sind speziell die Risiken aus Immobilien, Anlagen am Kapitalmarkt sowie Unternehmenskrediten relevant. Sie sollten im Rahmen der Planung, Ertragssteuerung sowie unter Aspekten der Risikotragfähigkeit und dem zugehörigen Stresstest angemessen berücksichtigt und an die aktuelle Marktsituation (Stress-Parameter, Clusterung von relevanten „Problempositionen“) angepasst werden. Ebenso sind hierbei ESG-Aspekte und die geopolitischen Risiken adäquat zu berücksichtigen.
2. Neue Meldungen an die Bankenaufsicht 2025
Im Meldewesen stehen aktuell die neuen Meldeanforderungen unter CRR III im Fokus. Umfangreiche, veränderte Meldungen bringen veränderte Berechnungen, veränderte Prozesse und veränderte Meldungen mit sich. Mitte 2025 müssen die ersten Meldungen nach CRR III abgegeben werden. Im Anschluss daran sind die Anpassungen an der Offenlegung durch die Institute umzusetzen.
3. Neue Fokusthemen im Risikomanagement
Nachdem das Risikomanagement (und auch das Meldewesen) 2024 mit der IRRBB-Meldung ganz im Fokus der neuen Zinsrisikomeldung (Erstmeldung zum Stichtag 31.10.2024) stand, richtet sich der Blick 2025 nun stärker auf die Credit-Spread-Risiken. Neue aufsichtsrechtliche Anforderungen rücken diese Risikoart nun noch stärker in den Mittelpunkt des Risikomanagements.
Daneben sind auch die ESG-Risiken und die ESG-Stresstests immer stärker in den Fokus der Stressszenariomodellierung gerückt. Aktuell ist 2025 davon auszugehen, dass dieses Thema in aufsichtsrechtlichen Prüfungen weiter diskutiert und Weiterentwicklungen mit sich bringen wird.
Perspektivische Neuerungen im Meldewesen und im Risikomanagement
Neben den oben genannten Punkten 1 bis 3 stehen in beiden Themengebieten auch perspektivische Weiterentwicklungen an.
Im Meldewesen ist unter dem Schlagwort „Digitalisierung“ die Entwicklung des Integrated Reporting Frameworks (IReF) zu nennen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Umsetzung von IReF verschoben. Der Beginn der Berichterstattung ist nun für das vierte Quartal 2029 geplant – mit einer davorgeschalteten einjährigen Parallelphase. Mit Blick auf die umfangreichen Herausforderungen, die IReF mit sich bringt, können die Institute diese Verschiebung nutzen, um sich gut auf den Start der Parallelphase vorzubereiten.
Wie in der Studie Sustainable Banking 2024 von msg for banking aufgezeigt, wird die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beziehungsweise die ergänzenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zahlreiche Banken in Abhängigkeit ihrer Größe im Jahr 2025 oder 2026 zu einer anspruchsvollen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten. Für diese Offenlegungsanforderungen werden die Institute verlässliche Daten zur Auswirkung der ESG-Risiken auf die eigene Bilanz benötigen.
Im Juli 2024 hat die European Banking Authority (EBA) die Version 3.5 ihres Reporting Frameworks (DPM) veröffentlicht. Darin sind neue und erweiterte Berichtspflichten über die Eigenmittelanforderungen aus dem Marktrisiko enthalten, die sich aus der Grundlage des neuen Fundamental-Review-of-the-Trading-Book(FRTB)-Rahmenwerks ergeben. Das neue FRTB-Rahmenwerk tritt voraussichtlich ab Januar 2026 in Kraft, sodass die Institute die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung der Berichtspflichten im Jahr 2025 schaffen müssen.
Die European Banking Authority (EBA) überarbeitet derzeit die Resolution Plans. Dabei finden die Erfahrungen der Abwicklungsbehörden aus den letzten Jahren Eingang. Die überarbeiteten Implementing Technical Standards (ITS) sollen ab 2026 – mit erstem Berichtsstichtag 31.12.2025 – angewendet werden. Die EBA strebt an, die Abwicklungsplanung zu harmonisieren und effizienter zu gestalten. Dabei sollen in den Meldungen auch redundante Daten im Hinblick auf CoRep und FinRep bereinigt werden.
Sowohl im Risikomanagement als auch im Meldewesen wird der Einsatz von KI immer stärker diskutiert. Perspektivisch denkbar sind hier der Einsatz von Methoden in quantitativen Challenger-Modellen, automatisierten Datenqualitätsanalysen oder auch die operative Unterstützung durch KI-Assistenten bei arbeitsintensiven Prozessen, wie zum Beispiel in der Validierung oder im Aufbau von neuen Modellen.
Fazit
Die Analyse zeigt, dass auch im Verlauf des Jahres 2025 weitere Veränderungen und Anpassungen im Risikomanagement und im Meldewesen zu erwarten und umzusetzen sind.
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