REBAECA – Die neue Beurteilung der Umweltwirkung von Krediten im Retail Banking
NEWS 03/2024
Möchte eine Bank dem Anspruch gerecht werden, die Umweltwirkung eines jeden in die Finanzierung gesteckten Euros zu kennen, unabhängig von der Art und Größe des Kunden, so benötigt sie eine automatisierte Lösung. Hierfür hat msg for banking die toolgestützte Systematik REBAECA (REtail BAnking Environmental Conformity Assessment) entwickelt, die mit wenigen Eingaben und einer Ampellogik eine schnelle Einwertung des Finanzierungszwecks erlaubt.
Die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR, Verordnung (EU) 2019/2088) verdeutlicht den Investorinnen und Investoren schon seit längerer Zeit die Umweltwirkung von Anlageprodukten. Wenn ein Produkt mit seinem ökologischen Beitrag beworben wird, muss dies auch unter Verwendung der EU-Taxonomie nachgewiesen werden.
Wählt der Bankkunde ein Finanzprodukt, durch das nachhaltige Investitionen getätigt werden, soll die Bank ein Produkt vorschlagen, mit dem in wirtschaftliche Aktivitäten investiert wird, die wesentlich zum Erreichen eines Umweltziels oder eines sozialen Ziels beitragen. Die Unternehmen, in die der Kunde investiert, müssen zudem die Ansprüche von „Good Governance“ (zum Beispiel Compliance- oder steuerliche Vorschriften) einlösen.
Die SFDR unterscheidet zwischen Finanzprodukten
- mit ökologischen oder sozialen Merkmalen (Artikel 8 SFDR, „hellgrüne“ Produkte),
- mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden (Artikel 9 SFDR, „dunkelgrüne“ Produkte) und
- sonstigen Finanzprodukten.
Die SFDR erstreckt sich nicht nur auf positive Nachhaltigkeitsbeiträge, sondern muss auch auf die Principal Adverse Impacts (PAIs), also die „hauptnachteiligen Auswirkungen“ von Anlageentscheidungen auf die ESG-Faktoren Bezug nehmen.1
Wie sieht es jedoch auf der Seite des Kreditportfolios aus: Welche Assets finanzieren die Institute und wie grün ist das Kreditportfolio? Diese Frage lässt sich an der Immobilienfinanzierung verdeutlichen.
Damit ein Asset zu einem Anlageprodukt wird, muss es zunächst finanziert worden sein, um Teil der Bankbilanz zu werden. Zum Beispiel müssen für die Emission eines grünen Pfandbriefs auch ausreichend Immobilien, die die entsprechenden Kriterien zum Beispiel aus der EU-Taxonomie erfüllen, in der Bilanz vorhanden sein. Es ist quasi ein grüner Deckungsstock zu bilden.
Das IDW weist darauf hin, dass bei der Emission ein Green-Bond-Standard mit einem zugehörigen Regelwerk einzuhalten ist, um das „Label“ Green Bond zu erhalten. Insbesondere geht es um die Definition der zu finanzierenden „grünen“ Projekte sowie die Überwachung und Berichterstattung nach erfolgter Emission (vgl. Abbildung 1 exemplarisch zu den Prozessschritten und Rahmenbedingungen der Emission von Green Bonds).
Abbildung 1: Phasen der Emission von Green Bonds(2) - zum Vergrößern bitte anklicken
Aus diesem Grund muss die Transparenz über die Umweltwirkung des Kreditportfolios genauso vorhanden sein wie die Transparenz bei Anlageprodukten. In diesem Bereich gibt es jedoch umsetzungsseitig noch einige Defizite. An dieser Stelle sei angemerkt, dass Artikel 449a CRR große kapitalmarktorientierte Institute zur Offenlegung ihrer ESG-Risiken und damit auch zum Ausweis der Green Asset Ratio (GAR) verpflichtet, bei der – vereinfacht gesprochen – das nachhaltig finanzierte Geschäftsvolumen und die „grünen“ Kredite addiert und in Relation zum gesamten Geschäftsvolumen der Bank gesetzt werden.
Ab dem nächsten Jahr sollen diese Anforderungen für alle CRR-Institute gelten. Die GAR erfasst im Zähler nur Forderungen gegenüber Unternehmen, die nach der Non-financial Reporting Directive (NFRD) beziehungsweise nunmehr nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind, den Anteil ihrer nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten darzulegen. Forderungen gegenüber Unternehmen, die nicht der NFRD/CSRD unterliegen, werden folglich in der GAR im Zähler, nicht aber im Nenner ausgeklammert.
Dieses Problem vermeidet die weitere Kennzahl Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR), denn sie berücksichtigt die Forderungen, die nicht nach der NFRD/CSRD berichtspflichtig sind, im Zähler der Kennzahl. Forderungen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Nicht-EU-Forderungen werden also in der BTAR berücksichtigt. Diese kurze Skizze belegt, dass die Institute zunehmend daran interessiert sein werden, möglichst viele „grüne“ Kredite zu finanzieren.
Die Umsetzung der Green-Bond-Rahmenwerke ist in der Bankpraxis aufwendig, da vielfach Kriterien definiert werden, die im Kreditprozess zumeist manuell zu überprüfen sind. Sind ausreichend Personalressourcen und eine auskömmliche Margenerzielung vorhanden, lässt sich dieses Geschäftsmodell abbilden. Aber spätestens im Retail Banking (eingeschlossene Kundengruppen siehe Infokasten) stößt es an seine Grenzen. Möchte eine Bank dem Anspruch gerecht werden, die Umweltwirkung eines jeden in die Finanzierung gesteckten Euros zu kennen, unabhängig von der Art und Größe des Kunden, so benötigt sie eine automatisierte Lösung. Werden vor allem CO2-intensive Objekte beziehungsweise Branchen finanziert, so ist diese Information auch für das Risikocontrolling wichtig, da dadurch die transitorischen Risiken der Bank steigen.
Es stellt sich daher die Frage, welche Kriterien im Retailgeschäft anzuwenden sind. Um auch bei engen Margen dem Ziel, die Transformation in eine ökologisch besser aufgestellte Wirtschaft zu fördern und die transitorischen Risiken besser im Griff zu haben, gerecht werden zu können, muss eine möglichst automatisierte und damit effiziente Lösung gefunden werden. Hierfür hat msg for banking die toolgestützte Systematik REBAECA (REtail BAnking Environmental Conformity Assessment) entwickelt, die mit wenigen Eingaben und einer Ampellogik eine schnelle Einwertung des Finanzierungszwecks erlaubt.
Die Methodik von REBAECA
Abbildung 2: Methodik REBAECA - zum Vergrößern bitte anklicken
Die Methodik orientiert sich hierbei am Vorgehen der EU-Taxonomie, ohne sich in den Tiefen eines Taxonomie-Rechners zu verlieren. Da die technischen Bewertungskriterien für die beiden ersten Umweltziele der EU-Taxonomie aktuell anwendungsorientierter als für die verbleibenden vier Ziele ausgearbeitet sind, liegt der Fokus der ersten Version von REBAECA auf dem Beitrag zum Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel.
Liegen praktikable Kriterien für die vier weiteren Umweltziele oder die S-Ziele im Rahmen der Entwicklung der EU-Sozialtaxonomie vor, so lässt sich die Systematik einfach und konsistent erweitern (vgl. Abbildung 2).
Im Folgenden ein einfacher Anwendungsfall für den Einsatz von REBAECA:
Unternehmenskunde, verarbeitendes Gewerbe mit Verwendungszweck
Der Klassifizierungsprozess bezieht sich auf die Finanzierung der Herstellung von Wärmepumpen. Zunächst erfolgt die NACE-Code-Prüfung, die hier WT 3: Verarbeitendes Gewerbe (NACE Code C), Unterkategorie WT 3.5: Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen ergibt.
Da der Verwendungszweck bekannt ist, erfolgt die Prüfung grüner Verwendungszwecke, also unter anderem Haushaltsgeräte, Fenster, Türen, Außenwandsysteme, Dachsysteme, Wärmedämmprodukte, Lichtquellen, Kälte- und Lüftungssysteme, Beleuchtungssysteme und – hier relevant – Raumheizungen und Warmwasserbereitungsanlagen.
Abbildung 3: Klassifizierung der Finanzierung (Wärmepumpe) - zum Vergrößern bitte anklicken
Im Antragsprozess ist ein Dokumentennachweis vorzusehen, hier eine Rechnung beziehungsweise ein technisches Produktdatenblatt. Insgesamt ergibt sich als Ergebnis, dass ein grüner Kredit vorliegt (vgl. Abbildung 3).
Die angedeutete Ampellogik beruht auf einem Punktbewertungssystem, das in Abbildung 4 skizziert ist. Es erlaubt, die ermittelte Klassifizierung des Kredits mit einem Zinszu- oder -abschlag zu kombinieren.
Abbildung 4: Klassifizierung und Sustainability adjusted Pricing - zum Vergrößern bitte anklicken
Die Autoren bedanken sich für die vielfältigen Unterstützungen bei der Ausarbeitung des Bewertungstools bei Tobias Huth, Julia Hardt und Hans-Peter Keilhofer.
Sprechen Sie uns an
Wenn Sie Fragen zur Anwendung von REBAECA im Retail Banking Ihres Hauses haben, freuen wir uns über die Kontaktaufnahme.




Sie müssen sich anmelden, um einen Kommentar zu schreiben.