CSRBB im Eigen- und Kundengeschäft: Praxisfragen
NEWS 01/2025
Die europäische und die deutsche Aufsicht haben die Anforderungen an das Kreditspreadrisikomanagement erheblich verschärft und auch den Umfang der zu berücksichtigenden Positionen wesentlich erweitert. Zudem stellt die Aufsicht klar, dass das CSRBB-Risikomanagement analog zu IRRBB sowohl in einer wertorientierten, barwertigen als auch in einer ertragsorientierten, periodischen Perspektive zu erfolgen hat.
Überblick
Die Kreditspreadrisiken im Anlagebuch (CSRBB = Credit Spread Risk in the Banking Book) sind vor Kurzem in den Fokus des Bankrisikomanagements gerückt. Das liegt insbesondere an der Veröffentlichung der überarbeiteten CSRBB-Leitlinien durch die EBA am 20.10.20221 und an der Übernahme dieser CSRBB-Anforderungen in die deutsche Verwaltungspraxis durch die BaFin mit der achten MaRisk-Novelle am 29.05.2024.2
Die europäische und die deutsche Aufsicht haben mit den genannten Veröffentlichungen die Anforderungen an das Kreditspreadrisikomanagement erheblich verschärft und auch den Umfang der zu berücksichtigenden Positionen wesentlich erweitert. Zudem stellt die Aufsicht klar, dass das CSRBB-Risikomanagement analog zu IRRBB sowohl in einer wertorientierten, barwertigen als auch in einer ertragsorientierten, periodischen Perspektive zu erfolgen hat.
Während die EBA-Anforderungen für die großen, direkt von der EZB beaufsichtigten Kreditinstitute schon zum 31.12.2023 in Kraft getreten sind, galt für die kleineren national beaufsichtigten deutschen Institute eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2024.
Definition des Kreditspreadrisikos
Gemäß Tz. 120 EBA/GL/2022/14 erfasst CSRBB zwei Komponenten:
a) die Änderungen des „Marktkreditspreads“ (beziehungsweise des Marktpreises des Kreditrisikos), der die von den Marktteilnehmern für eine bestimmte Bonität geforderte Kreditrisikoprämie darstellt;
b) die Veränderungen des „Marktliquiditätsspreads“, der die Liquiditätsprämie repräsentiert, die die Marktnachfrage nach Finanzanlagen sowie die Präsenz bereitwilliger Käufer und Verkäufer auslöst.
Zunächst werden die beiden Bestandteile betrachtet:
a) Der Marktkreditspread stellt eine Misstrauensprämie dar, die auf unvollständiger Informationslage beruht (siehe unten). Er bepreist das Risiko erwarteter und unerwarteter Verluste für eine bestimmte Bonität, die prinzipiell auf einer externen Ratingeinstufung fußt, aber nicht für einen konkreten Kreditnehmer. Der Marktkreditspread ist umso höher, je größer das Misstrauen im Markt ist.
b) Der Marktliquiditätsspread bepreist das Finanzierungsliquiditätsrisiko und das Marktliquiditätsrisiko:3 Das Finanzierungsliquiditätsrisiko (Refinanzierungskostenrisiko) bezeichnet das Risiko, dass die fortlaufende Aufnahme von Refinanzierungsmitteln nur noch zu erhöhten Marktpreisen möglich ist. Das Marktliquiditätsrisiko bezieht sich auf die Eigenschaft von (Finanz-)Märkten, Vermögensgegenstände zu beliebigen Zeitpunkten und ohne hierdurch verursachte Preisänderungen veräußern zu können.4
Der Kreditspread (synonym CSRBB-Spread) soll nach Möglichkeit keine idiosynkratischen Komponenten beinhalten, die sich beispielsweise auf einzelne Kreditnehmer oder auf spezielle Branchen beziehen. Allerdings lässt Tz. 156 der EBA-Leitlinien die Möglichkeit offen, „idiosynkratische Kreditspreadkomponenten“ zu berücksichtigen, solange das zu konservativeren Ergebnissen führt.5 Die MaRisk erlauben in dem neuen Kapitel
„BTR 5 Kreditspreadrisiken im Anlagebuch“ in Tz. 3, dass Institute idiosynkratische Risikokomponenten berücksichtigen können, wenn eine damit verbundene konservativere Bestimmung der Kreditspreadrisiken „plausibel begründet werden kann“6.
Eine Orientierung bieten Abbildung 1 und Abbildung 2. Der CSRBB-Spread in Abbildung 1 setzt sich aus den beiden eben genannten, in der Abbildung rot dargestellten Komponenten zusammen. Typischerweise kann eine Aufspaltung in die beiden Teilkomponenten angesichts der Datenlage nur ausnahmsweise erfolgen.
Abbildung 1 (links): Spreaddefinition CSRBB (Quelle: BCBS 368 (2016), Annex 1; Rot = CSRBB); Abbildung 2 (rechts): Spreaddefinition CSRBB (beispielhafte eigene Darstellung)
Der beobachtbare Marktspread ergibt sich im Anleihenmarkt aus dem Vergleich der Durchschnittsrendite aller (zum Beispiel) BBB-Emissionen im Vergleich zu der laufzeitadäquaten risikolosen Rendite, die typischerweise als OIS-Rendite aus Overnight-Index-Swaps ermittelt wird und praktisch weder Adress- noch Liquiditätsrisiko enthält.7 Davon abzugrenzen sind die emittentenspezifischen Spreads. Im Beispiel handelt es sich dabei um die Abweichung der BBB-Rendite der konkreten Anleihe im Vergleich zur durchschnittlichen BBB-Rendite.
Abbildung 2 zeigt, wie die beiden roten Komponenten in Abbildung 1 prinzipiell ermittelt werden können.
Klar ist die Vorgehensweise im Risikomanagement bei den Geschäften des Depot A. Hier wird seit vielen Jahren erstens das Migrationsrisiko bewertet, also das Risiko, dass sich die Ratingklasse verändert.
Zweitens wird bezogen auf die jeweilige Ratingklasse das Spreadrisiko ermittelt, das marktbezogen zum Beispiel für die Risikoklasse BBB aus historischen Daten errechnet werden kann.
Gemäß Tz. 121 sind jedoch die Auswirkungen von Bonitätsänderungen im Sinne des Migrationsrisikos, also der Veränderung der Ratingkategorie einer bestimmten Gegenpartei oder eines bestimmten Instruments auszuklammern: „CSRBB berücksichtigt nicht die Auswirkungen von Bonitätsänderungen während des Beobachtungszeitraums (d. h. die Herabstufung/Heraufstufung der Ratingkategorie einer bestimmten Gegenpartei oder eines bestimmten Instruments, die als Migrationsrisiko gilt) …“
Demnach ist bei der Messung des CSRBB-Spreadrisikos8 die Ratingkategorie beizubehalten. Für die am Geld- und Kapital- markt ermittelten Spreads, gemessen als Differenz der Durchschnittsrendite von Anleihen beziehungsweise Geldmarktgeschäften einer vorgegebenen Bonität zur risikolosen Rendite, kann die Volatilität der Kreditspreads gemessen werden. Dies führt zu der Frage, wovon der CSRBB-Spread abhängt.
- Der Marktliquiditätsspread hängt davon ab, wie knapp das Gut Liquidität am Geld- und Kapitalmarkt eingeschätzt wird. Die Einflusskomponenten wurden oben bereits genannt.
- Das Marktkreditspreadrisiko müsste null sein – und damit der Marktkreditspread für jede einzelne Ratingkategorie nach Abzug der erwarteten und der unerwarteten Verluste aus dem Migrationsrisiko, wenn die Ratingnoten permanent, also täglich, angepasst würden und perfekte Informationen bezüglich der gerateten Unternehmen vorliegen würden.
Beides ist in der Realität nicht gegeben. Ratingagenturen haben nie vollständige Informationen, und die Ratinganpassungen erfolgen mit teilweise beträchtlichem Zeitverzug. Als maßgeblichen Bestimmungsfaktor für das Marktkreditspreadrisiko kann man deshalb das Misstrauen der Märkte ansehen, dass sich die Risikosituation der Emittenten innerhalb der Ratingkategorie sehr schnell ändern könnte. Schwankende Spreads bringen somit die Veränderung der Misstrauenseinschätzung zum Ausdruck, was treffend auch als Verhaltensrisiko bezeichnet werden kann und zwei Bestandteile aufweist:
a) Hidden Information, das heißt fehlende Transparenz über die von einem Institut tatsächlich übernommenen Risiken und
b) Moral Hazard, was bedeutet, ex-post, also nach Durchführung des externen Ratings, könnte ein Institut eine Änderung der Kreditrisikostruktur vornehmen.9
Brücke zum Liquiditätstransferpreissystem
Nunmehr kann die Brücke zum Liquiditätstransferpreissystem geschlagen werden. Nachfolgend wird der institutsindividuelle am Markt gehandelte Spread einer BBB-gerateten Anleihe betrachtet. Dieser setzt sich aus den bereits in den Abbildungen 1 und 2 erwähnten Komponenten zusammen, dem Market Credit Spread, dem Market Liquidity Spread sowie dem idiosynkratischen Spread (vgl. Abbildung 3).
Abbildung 3: Bestandteile des CSRBB-Spreads(16)
Die Summe dieser drei Komponenten muss eine Bank für ihre ungedeckte mit BBB geratete Refinanzierung zahlen. Sie lässt sich alternativ durch die Adressrisikoprämie für den erwarteten Verlust (expected loss) und die Risikoübernahmeprämie für den unerwarteten Verlust (unexpected loss) quantifizieren, wo- bei beide Bestandteile sowohl marktweite als auch idiosynkratische Bestandteile enthalten, zuzüglich Liquiditätsspread. Hier geht auch die oben beim Marktkreditspread bereits erwähnte Misstrauensprämie ein.10
Wie lässt sich die hier für Anleihen dargestellte Vorgehensweise auf andere zinstragende Geschäfte, insbesondere auf das Kundengeschäft, übertragen?
Konkret stellen sich zwei Fragen:
- Welche Geschäfte müssen einbezogen werden?
- Wie kann der CSRBB-Spread hier ermittelt werden?
Aufsichtliche Anforderungen zum Umfang der einzubeziehenden Geschäfte
Tz. 124 der CSRBB-Leitlinien betont, dass Institute alle Positionen des Anlagebuchs, also „Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Derivate und andere außerbilanzielle Posten wie Kreditzusagen, ungeachtet ihrer Rechnungslegungspraxis“ daraufhin überprüfen müssen, ob sie einem Kreditspreadrisiko unterliegen. Sie müssen alle Ausschlüsse begründet dokumentieren.11 In jedem Fall sind die (in der IFRS-Rechnungslegung) zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerte zu berücksichtigen.12
Diese Anforderung geht deutlich über die bisherigen aufsichtlichen CSRBB-Anforderungen hinaus und wird nach Einschätzung der Autoren dazu führen, dass sich der Umfang der einzubeziehenden Positionen in der Praxis erheblich vergrößert.
Gemäß den aufsichtlichen Anforderungen müssen Institute prüfen, ob die marktgerechten Konditionen der einzelnen Positionen des Anlagebuchs einen Bezug zu marktweiten Kredit- oder Liquiditätsspreads haben. Offensichtlich gibt es einen direkten Marktbezug für handelbare, liquide Anleihen unabhängig von ihrer Behandlung in der Rechnungslegung, wie oben bereits ausgeführt wurde. Analog berücksichtigt auch die marktgerechte Konditionierung von nicht handelbaren Anleihen und Schuldscheindarlehen die marktweiten Kredit- und Liquiditätsspreads.
Umfang der einzubeziehenden Geschäfte13
Marktgerechte Konditionen im Kreditgeschäft berücksichtigen zumindest den Preis, den der Markt für die Bereitstellung von Liquidität für eine vorgegebene Laufzeit fordert. Hier kann auf Abbildung 2 verwiesen werden. Außerdem muss in eine marktgerechte Konditionierung der Market Credit Spread der Bonitäts- oder Ratingklasse des Kreditnehmers sowie möglicherweise ein idiosynkratischer Auf- oder Abschlag einfließen.
Kreditgeschäfte sind gemäß dieser Überlegung inklusive der Kontokorrentkredite vollständig in CSRBB einzubeziehen.14 Dies gilt auch für Leasingforderungen, da diese analog zu Krediten bepreist werden. Das Argument, Kredite würden bis zur Endfälligkeit gehalten, sodass zwischenzeitliche Bewertungsschwankungen irrelevant wären, verfängt nicht, da in der ökonomischen Betrachtung zum Bewertungszeitpunkt die Zeitwerte auf Basis von Marktparametern ermittelt werden.
In der barwertigen CSRBB-Messung15 handelt es sich bei den Marktparametern um die währungsspezifische risikolose Zinskurve und um die ratingabhängigen CSRBB-Spreads (siehe Abbildung 1). In der ertragsorientierten Perspektive wirkt sich die Berücksichtigung von CSRBB-Spreads in der Konditionierung auf die Zinserträge des Neugeschäfts innerhalb der betrachteten Periode aus.
Auch in diesem Zusammenhang stellt sich die altbekannte Frage der Marktzinsmethode, ob nach a) dem Opportunitätsprinzip oder b) dem Gegenseitenkonzept bewertet wird.
Zu a): Gefragt wird, wie das Institut alternativ am Geld- und Kapitalmarkt anlegen würde, wenn es keinen Kredit ausreichen würde. In unserem Kontext muss demnach das externe Rating des Kreditnehmers beziehungsweise ein geeignetes Mapping des bankinternen Ratings auf das externe Rating, zum Beispiel BBB, vorliegen.
Zu b): Gefragt wird, wie sich das Institut refinanzieren könnte, wenn es den beantragten Kredit ausreicht. Die Refinanzierungskosten für dieses Kreditgeschäft orientieren sich an den Refinanzierungskonditionen der Bank, berücksichtigen also die eigenen Liquiditätskosten in Abhängigkeit von der Refinanzierungsstruktur (insbesondere gedeckter beziehungsweise ungedeckter Anteil). Folglich muss der für die Refinanzierung relevante bankindividuelle Kreditspread vom marktgerechten CSRBB-Spread des Kreditnehmers unterschieden werden.
Auch die Passivgeschäfte sollten einbezogen werden. Hier ist spiegelbildlich zum Kreditgeschäft vorzugehen. Zunächst sollen Positionen mit fester Kapitalbindung (Schuldverschreibungen, Termin-/Festgelder) betrachtet werden. Hier stellt sich wiederum die Frage, ob das Bewertungskonzept von a) oder von b) verfolgt wird:
Zu a): Wie könnte sich das Institut alternativ Liquidität besorgen? Das Institut könnte sich abhängig von seinem eigenen Rating, zum Beispiel zu AA-Konditionen im ungedeckten Bereich, refinanzieren. Schwankungen der Market Credit Spreads innerhalb der AA-Kategorie würden folglich das eigene Kreditspreadrisiko (im engeren Sinne) repräsentieren zuzüglich eines idiosynkratischen Auf- oder Abschlags. Da auch der Market Liquidity Spread Schwankungen unterworfen ist, sollte auf den CSRBB-Spread insgesamt abgestellt werden.
Zu b): Wie könnte das Institut die aufgenommenen Mittel am Geld- und Kapitalmarkt anlegen? Die Anlage würde nach bankinternen Vorgaben erfolgen, zum Beispiel im Segment AA. Spreadschwankungen innerhalb dieser Anlagekategorie ergeben dann das CSRBB-Risiko. Die Verfasser plädieren für eine stringente Verwendung von entweder a) oder b) sowohl bei den Aktiv- als auch bei den Passivgeschäften.
Mit Blick auf die Abbildung 1 präferieren sie b). b) ist überdies auch praxisüblich bei der Kalkulation von Zinsgeschäften.
Bei den zinsvariablen Geschäften der Passivseite ohne feste Kapitalbindung18 erfolgt in der Regel eine verzögerte (oder gar keine) Weitergabe schwankender Marktparameter, insbesondere des risikolosen Zinses und des Marktliquiditätsspreads. Diese Weitergabe lässt sich praxisüblich mit einem Gleitzinsmodell abbilden, wobei hier vereinfachend angenommen wird, dass sich die Mischungsverhältnisse aus Sicht des Liquiditäts- und des Zinsänderungsrisikos nicht unterscheiden.19 Bei längeren Gleitzinsmischungen kommt es zu entsprechend trägeren Konditionsanpassungen, in die auch CSRBB-Spreadänderungen eingehen. Entsprechend sind diese Produkte prinzipiell einzubeziehen. Dabei ist analog zum Festzinsgeschäft vorzugehen, das heißt die marktbezogenen CSRBB-Spreadänderungen – volumengewichtet nach der Fristigkeit – sind relevant. Also beispielsweise 70 % gleitend drei Monate und 30 % gleitend zehn Jahre, jeweils dem beispielsweise AA-Segment entsprechend.
Von den Derivatgeschäften werden hier die Zinsswaps heraus- gegriffen. Sowohl die klassischen Zinsswaps20 als auch die Overnight-Index-Swaps21 haben praktisch keine Liquiditätswirkung, sodass ihre Konditionen kaum auf Änderungen der Liquiditätsspreads reagieren. Das Adressenausfallrisiko beider Parteien wird inzwischen meist durch CCP22 als zentrale Gegenparteien abgesichert. Deshalb unterliegen diese Zinsswaps keinem relevanten CSRBB.
Fazit
Wie in diesem Artikel gezeigt, ist das Kreditspreadrisiko im Anlagebuch eine wichtige Risikoart, die verstärkt im Fokus der Aufsicht steht. Das CSRBB-Risiko und das Refinanzierungskostenrisiko beziehungsweise das Liquiditätstransferpreissystem weisen Überschneidungen auf. Bei der Umsetzung in der Banksteuerungspraxis ist auf die Additivität der Kalkulationsbestandteile, die Vermeidung einer Doppelanrechnung von Risiken und auf eine pragmatische Vorgehensweise, insbesondere bezogen auf Parametrisierung und Datenverfügbarkeit, zu achten.
Die getroffenen Annahmen und die gewählten Parameter sind zu dokumentieren und zu validieren. Besondere Fragestellungen, die die CSRBB-Umsetzung im Kundengeschäft betreffen, werden in einem Folgeartikel aufgegriffen.
Quellen und weiterführende Hinweise
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1. EBA/GL/2022/14 vom 20. Oktober 2022.
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2. 8. MaRisk-Novelle für Kreditinstitute, BaFin, 29.05.2024
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3. Vgl. zum folgenden Deutsche Bundesbank, Monatsbericht 09/2008.
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4. Einflussfaktoren sind u. a. die Marktbreite (durch die Geld-Brief-Spanne gemessen), die Markttiefe (Höhe des Transaktionsvolumens, das zu keiner Beeinflussung der Preise führt) und die Marktelastizität (wie schnell ergibt sich nach einer größeren Transaktion wieder das Marktgleichgewicht).
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5. EBA/GL/2022/14, Tz. 156.
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6. 8. MaRisk-Novelle, BTR 5, Tz. 3. Die Formulierung wurde gegenüber dem Konsultationsentwurf von „sicherstellen“ in „plausibel begründen“ abgeschwächt.
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7. Die laufzeitadäquate risikolose Rendite ist relevant für die Steuerung des Zinsänderungsrisikos (ZÄR).
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8. EBA/GL/2022/14, Tz. 121.
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9. In Abgrenzung zum idiosynkratischen Kreditspreadrisiko geht es hier um das Verhaltensrisiko aller Emittenten einer vorgegebenen Ratingkategorie.
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10. Erstens hat die Ratingagentur keine vollständigen Informationen über die Zusammensetzung des Kreditportfolios (Hidden Information), und zweites könnte diese im Nachhinein verändert werden (Moral Hazard).
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11. EBA/GL/2022/14, Tz. 124.
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12. In der HGB-Rechnungslegung sind entsprechend mindestens die zum strengen Niederstwertprinzip bewerteten Papiere zu berücksichtigen.
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13. Auch als Perimeter bezeichnet.
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14. Reine Kreditlinien hingegen nicht, da die Konditionierung zum Zeitpunkt der Ziehung an die aktuelle Marktlage angepasst werden kann.
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15. Die barwertige CSRBB-Argumentation ist analog zu der Begründung, warum Positionen, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden, im barwertigen Zinsänderungsrisiko zu berücksichtigen sind.
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16. iEK = Eigenkapitalverzinsung; CredVaR = Credit-Value-at-Risk.
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17. Vgl. hierzu Wagner/Wimmer: „Marktzinsmethode – noch das richtige Konzept in der Finanzkrise?“, in: ÖBA 2010, S. 232–239.
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18. Von der Aufsicht mittlerweile durchgängig als NMP = non-maturity products bezeichnet.
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19. Argument: Der Kunde nimmt nur seine Einlagenkondition im Vergleich zu anderen Instituten wahr. Ob sich Marktzinsänderungen aus Veränderungen der risikolosen Zinskomponente ergeben oder aus Veränderungen des CSRBB-Spreads, ist aus seiner Sicht irrelevant.
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20. Bindung der variablen Seite im Euroraum zumeist an den 3- oder 6-Monats-EURIBOR.
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21. Die kurze Seite ist an einen Tagesgeldzinssatz gebunden, im EUR-Raum an den €STR.
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22. CCP = Central Counterparty.



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