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Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 12/2024

In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

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NL Aufsichtsrecht & Meldewesen

Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 12/2024, Ausgabe Deutschland

Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Der Newsletter besteht aus drei Teilen:

Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen

Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.

Teil B – EBA Q&A

Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen

Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.

msg.banking Indicator

Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.

Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.

Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats Dezember 2024

Eigenmittel & RWA-Liquidität

The EBA publishes final draft technical standards on the conditions for determining whether an instrument attracting residual risk acts as a hedge EBA
The EBA publishes final standards on the specification of long and short positions under the derogations for market and counterparty risks EBA
Quelle, Datum, Frist
EBA
17.12.2024
01.01.2025
Thema
Marktrisiko
Art, Status
Finale Standards (EBA/RTS/2024/20)
Adressatenkreis
Institute
Zusammenfassung und Auswirkungen

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihre endgültigen Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS) zu den Bedingungen veröffentlicht, unter denen bestimmt wird, ob ein Instrument, das ein Restrisiko birgt, als Absicherung fungieren kann. Diese RTS sind Teil der Phase 1 des EBA-Fahrplans zur Umsetzung des EU-Bankenpakets im Bereich des Marktrisikos.

Eine der Säulen des Standardansatzes/der sensitivitätsbasierten Methode (SA/SbM) im Rahmen der neuen grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) ist der Restrisikoaufschlag (RRAO). Das EU-Bankenpaket führt eine Bestimmung in das RRAO-Rahmenwerk ein, die die Befreiung vom RRAO-Aufschlag für Instrumente mit Restrisiken ermöglicht, die ihrerseits zur Absicherung von Instrumenten mit Restrisiken verwendet werden.

Diese nun vorliegenden RTS bestimmen, wann ein Instrument für die Zwecke der Befreiung als Absicherung gilt und wann nicht. Die RTS fordern von den Instituten insbe­sondere, dass sie angeben, ob sich die RRAO-Belastung, für die das Institut die Befreiung beantragt, auf einen Risikofaktor bezieht, der im SbM nicht geschockt ist (das heißt ein Nicht-SbM-Risikofaktor), oder ob sie auf andere Gründe zurückzuführen ist. Wenn sich der RRAO ausschließlich auf einen Nicht-SbM-Risikofaktor bezieht, sehen die RTS-Bedingungen, die darauf abzielen, vor, zu beurteilen, ob die Sensitivität gegenüber dem Nicht-SbM-Risikofaktor infolge der Absicherung verringert wird. Hierunter sollten auch Plain-Vanilla-Optionen mit konstantem Fälligkeitsspread fallen.

Eine ähnliche Vorgehensweise wird auf Instrumente angewandt, die sich auf einen exotischen Basiswert in Form von Dividenden, künftiger realisierter Volatilität oder Varianz beziehen. Ist die RRAO-Belastung hingegen auf andere Gründe als das Vorhandensein eines Nicht-SbM-Risikofaktors oder eines exotischen Basiswerts in Form von Dividenden, künftiger realisierter Volatilität oder Varianz zurückzuführen, kann das Sicherungsinstrument nach den Vorgaben der RTS nur dann als Absicherung anerkannt und als solche von der RRAO-Belastung befreit werden, wenn es das aus den abgesicherten Instrumenten resultierende RRAO-Risiko vollständig ausgleicht.

Angesichts der Verschiebung des FRTB ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass diese RTS bereits für die Umsetzung der CRR ab dem 01.01.2025 benötigt werden, da der FRTB-SA für die Zwecke der Berechnung des Output-Floors schon dann gilt.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Quelle, Datum, Frist
EBA
06.12.2024
Thema
Markt- und Gegenparteiausfallrisiko
Art, Status
Finale Standards (EBA/RTS/2025/19)
Adressatenkreis
Institute
Zusammenfassung und Auswirkungen

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihre endgültigen Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS) über die Methode zur Ermittlung des Hauptrisikotreibers und zur Bestimmung, ob eine Transaktion eine Kauf- oder Verkaufsposition darstellt, veröffentlicht. Diese RTS sind Teil der Phase 1 des EBA-Fahrplans zur Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III/CRD VI) im Bereich des Marktrisikos.

Die CRR enthält einige Ausnahmeregelungen für die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Markt- und Gegenparteiausfallrisiken, deren Inanspruchnahme von der Größe des Handelsbuchgeschäfts, des Derivategeschäfts bzw. des Marktrisikogeschäfts abhängt. So wird für die Berechnung des Geschäftsumfangs „der absolute Wert der Long-Positionen mit dem absoluten Wert der Short-Positionen addiert“. Die Begriffe Long- und Short-Positionen sowie der Aggregationsmechanismus bei der Berechnung werden hier jedoch nicht präzisiert. Die mit der Verordnung (EU) 2024/1623 (CRR3) eingeführten Änderungen der CRR enthalten nun zusätzliche Spezifikationen für die Berechnung des Geschäftsumfangs. Zur Ergänzung dieser zusätzlichen Spezifikationen beauftragte die CRR III die EBA mit der Ausarbeitung von RTS-Entwürfen, in denen die Methode zur Ermittlung des Hauptrisikotreibers einer Position und zur Bestimmung, ob eine Transaktion eine Kauf- oder eine Verkaufsposition darstellt, festgelegt wird.

Die hier vorgeschlagene allgemeine Methode zur Identifizierung der Hauptrisikotreiber basiert auf Sensitivitäten, die im Rahmen des Standardansatzes für das Marktrisiko (FRTB-SA) definiert sind, oder auf Add-ons, die im Rahmen des Standardansatzes für das Gegenparteiausfallrisiko (SA-CCR) definiert sind. Für die Bestimmung der Richtung der Positionen ist die Methodik an die in den RTS zu SA-CCR dargelegte Methodik angeglichen.

Um den Aufwand für kleine Banken zu reduzieren, wurde auch eine vereinfachte Methode in die Standards aufgenommen, die relativ einfache Instrumente wie festverzinsliche Anleihen, variabel verzinsliche Schuldverschreibungen, Aktien, Termingeschäfte, Futures, einfache Swaps und Plain-Vanilla-Optionen abdecken soll. Dabei werden für festverzinsliche Anleihen und inflationsgebundene Anleihen spezifische Risikogewichte und Sensitivitäten zur Bestimmung des Hauptrisikotreibers und der Positionsrichtung verwendet. Diese vereinfachte Methodik kann von allen Instituten für einfache Instrumente verwendet werden und wird nach Genehmigung durch die Kommission und das Europäische Parlament veröffentlicht.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Meldewesen

Wichtige Neuerungen in der Außenwirtschaftsverordnung – Änderungen der Meldepflichten ab 01.01.2025 BuBa
Newsletter Aufsichtsrecht-Meldewesen
Quelle, Datum, Frist
BuBa
13.12.2024
01.01.2025
Thema
Meldepflichten gemäß AWV
Art, Status
Information
Adressatenkreis
Institute
Zusammenfassung und Auswirkungen

Mitte Dezember 2024 hat die Bundesbank über Änderung im außenwirtschaftlichen Meldewesen zum 01.01.2025 informiert:

  1. Anhebung der Meldeschwellen: Grundsätzlich besteht erst ab einem Transaktionswert von über 50.000 Euro eine Meldepflicht.Die Meldeschwelle für Bestandsmeldungen über Forderungen und Verbindlichkeiten, einschließlich der Vermögen von Inländern im Ausland bzw. von Ausländern im Inland, wird auf 6 Millionen Euro angehoben.
  1. Ablösung papierener Vordrucke und Einreichungsformat: Die papierenen Vordrucke werden durch in sogenannte Erhebungsschaubildern ersetzt, die voraussichtlich ab Mitte 2025 im überarbeiteten „Allgemeinen Meldeportal Statistik (AMS)“ zur Verfügung stehen. Für Meldungen im XML-Format kann das bisherige Format unverändert bis zum Sommer 2026 weiterverwendet Ab Sommer 2025 wird die Bundesbank neue XML-Schemata zur Verfügung stellen, die auf den neuen Erhebungsschaubildern basieren. Diese können in einer Übergangsphase schon optional verwendet werden, bevor sie ab Sommer 2026 verpflichtend werden.
  2. Änderungen im Reiseverkehr: Zahlungen im Reiseverkehr, die mittels Sorten und Fremdwährungsreiseschecks vorgenommen werden, sind nicht mehr zu melden. Die Meldepflicht für die Anlage Z13 der AWV wird ersatzlos gestrichen.
  3. Harmonisierung der Meldepflichten: Ab dem Berichtsmonat Januar 2025 gilt der 7. Werktag als einheitlicher Stichtag für die Abgabe der Transaktionsmeldungen, unabhängig von der Art der Transaktion. Für die Bestände aus Forderungen und Verbindlichkeiten vereinheitlicht sich der Stichtag auf den 10. Werktag. Die Meldefrist für Bestände aus derivativen Finanzinstrumenten ist der 50. Werktag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres.
  4. Neue Pflichtfelder bei der Meldung von Vermögen von Inländern im Ausland: Bisher optionale Felder zu den Kenngrößen des deutschen Konzerns (Bilanzsumme, Jahresumsatz und Zahl der Beschäftigten) werden zu Pflichtfeldern.
  5. Kennzahlen für Kryptowerte: Für Kryptowerte wurden ab dem Berichtsmonat Januar 2025 neue Kennzahlen mit dem Hinweis veröffentlicht, dass die bisherigen Kennzahlen (139, 239) in einer Übergangsphase weiterhin verwendet werden können.
Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats Dezember 2024

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats Dezember 2024

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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 12/2024, Ausgabe Österreich

In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.

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Ihre Ansprechpartner

Dr. Frank Schlottmann | Vorstand | +49 172 1690244

Andreas Mach | Vorstand | +49 173 4246995

Christoph Prellwitz | Geschäftsbereichsleitung Digital Transformation | +49 175 2262888

Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656

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