Fachartikel

IRRBB: Ein Blick auf die neuen RTS der EBA zu IRRBB-Standardansätzen, Teil 3 (NEWS 03/2022)

Der vorliegende Artikel behandelt die RTS zu zwei Standardansätzen, die ebenfalls zu dem IRRBB-Regelungspaket gehören, das die EBA zur Konsultation gestellt hatte. Er setzt aber bereits auf dem Final Draft auf, den die EBA am 20.10.2022 veröffentlicht hat.

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Abstract

In den NEWS 01/2022 und 2/2022 hat der Autor einen Blick auf die überarbeiteten Leitlinien der EBA für die Zinsänderungs- und die Creditspreadrisiken im Anlagebuch (IRRBB beziehungsweise CSRBB) und die RTS1 zu aufsichtlichen Ausreißertests geworfen, die sich bis zum 04.04.2022 als Entwürfe in einer Konsultationsphase befanden.2

Der vorliegende Artikel behandelt die RTS zu zwei Standardansätzen3, die ebenfalls zu dem IRRBB-Regelungspaket gehören, das die EBA zur Konsultation gestellt hatte. Er setzt aber bereits auf dem Final Draft auf, den die EBA am 20.10.2022 veröffentlicht hat.

Umfang der RTS

Die EBA hat entsprechend ihrem Mandat aus der CRD4 einen Standardansatz und einen vereinfachten Standardansatz für IRRBB, also zur Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch, entwickelt. Beide Standardansätze beziehen sich sowohl auf die wertorientierte als auch auf die ertragsorientierte Perspektive.

Die wertorientierte Perspektive, die den EVE (economic value of equity, wirtschaftlichen Wert des Eigenkapitals) berechnet, orientiert sich im Wesentlichen an den Vorgaben des Baseler Ausschusses von 2016.5 Die ertragsorientierte Perspektive, die den NII (net interest income, Nettozinsertrag) berechnet, wurde komplett neu entwickelt.

Der vereinfachte Standardansatz enthält Erleichterungen gegenüber dem Standardansatz, indem er insbesondere einige Parameter fest vorgibt und so eine Herleitung und Validierung dieser Parameter überflüssig macht. Er soll die Proportionalität für kleine, nicht komplexe Institute wahren.

Einsatz der Standardansätze

Aus Sicht der EBA empfiehlt es sich, dass die Institute grundsätzlich interne Modelle gemäß den Vorgaben der IRRBB-Leitlinien für das Management ihres Zinsrisikos verwenden, weil diese bei passendem Design risikosensitiver ausgestaltet sein sollten als die recht starren Standardansätze. Interne Modelle sollten das Risiko also genauer messen können und besser für die Steuerung geeignet sein.

Daher verfolgte die EBA bei der Entwicklung der Standardansätze das Ziel, dass sie das Risiko konservativer ermitteln als gut ausgelegte interne Modelle. Im Rahmen einer quantitativen Auswirkungsstudie hat die EBA das Erreichen dieses Ziels überprüft und die Ergebnisse im Anhang der RTS veröffentlicht. Zudem ist der vereinfachte Standardansatz so gestaltet, dass seine Resultate mindestens so konservativ sein sollten wie bei Verwendung des normalen Standardansatzes.

In den RTS wird nicht explizit ausgeschlossen, dass ein Institut einen Standardansatz freiwillig verwendet, aber der Anreiz dürfte aufgrund der konservativen Risikoermittlung eher gering sein. Die Aufsicht kann einem Institut aber vorschreiben, auf einen IRRBB-Standardansatz zu wechseln, falls sie das interne Modell des Hauses als nicht angemessen einstuft.

Zentrale Aspekte

Die Standardansätze basieren in der wertorientierten und in der ertragsorientierten Perspektive auf Cashflows sowie auf Annahmen über das Kundenverhalten. Ein zentraler Aspekt ist die vorgegebene Cashflow-Einteilung in ein Raster von 19 Zeitbändern, mit der Laufzeit „1 Tag“ als kürzestem Zeitband und allen Laufzeiten über 20 Jahren als längstem. Diese Einteilung erfolgt aus Zinsrisikosicht, also für jedes Geschäft auf Basis seines Zinsanpassungstermins.

In Einklang mit den IRRBB-Leitlinien unterscheidet die EBA zwischen verhaltensabhängigen und automatischen Optionen6. Für die Standardansätze relevante verhaltensabhängige Optionen sieht die EBA in folgenden Kategorien:

  • Einlagen ohne festen Zinsanpassungstermin (NMD, non-maturity deposits),
  • Kredite mit der Möglichkeit vorzeitiger Tilgung und
  • Termineinlagen mit der Möglichkeit vorzeitiger Rückzahlung.

Für die verhaltensabhängigen Optionen haben die Institute auf Basis ihrer eigenen historischen Daten und unter Berücksichtigung von aufsichtlichen Beschränkungen erwartete Cashflows für ein Basisszenario abzuleiten. Unter den betrachteten Zinsszenarien wer- den diese erwarteten Cashflows mit vorgegebenen Faktoren skaliert, um eine Zinssensitivität im Kundenverhalten abzubilden.

Für NMD erlauben die Standardansätze eine Modellierung mit längeren Zinsrisiko-Cashflows nur für einen stabilen Kern (core deposits). Diese Modellierung unterliegt zusätzlich verschiedenen Einschränkungen und Grenzen. Alle anderen NMD müssen in das kürzeste Laufzeitband „1 Tag“ eingeordnet werden.

Wertorientierte Perspektive

Die wertorientierte Perspektive der Standardansätze berücksichtigt kein Neugeschäft. Der EVE, also der wirtschaftliche Wert des Eigenkapitals, errechnet sich durch Diskontierung der im Zinsbuch modellierten und auf die Mittelpunkte der vorgegebenen 19 Zeitbänder verdichteten Cashflows mit der risikolosen Zinskurve beziehungs- weise der um jeweils eines von sechs vorgegebene Zins- szenarien7 veränderten risikolosen Zinskurve.

Zusätzlich zu diesen Verbarwertungen von Cashflows sehen die Standardansätze eine separate Behandlung der automatischen Optionen im Zinsbuch vor: Institute sollen ihre automatischen Optionen unter jedem IRRBB-Szenario, erweitert um einen Anstieg der impliziten Volatilität, mit ihren internen Bewertungsmodellen bewerten.

Aus den EVE-Schwankungen unter den sechs IRRBB-Zinsszenarien ergeben sich unter Berücksichtigung der schwankenden Preise für die automatischen Optionen die wertorientierten Zinsänderungsrisiken8.

Ertragsorientierte Perspektive

Die ertragsorientierte Perspektive der Standardansätze ist komplexer, weil sie Annahmen über die Fortschreibung auslaufender Geschäfte mit neuen Geschäften gemäß dem Postulat einer konstanten Bilanz umfasst. Diese Fortschreibung erfolgt mit der gleichen Laufzeit wie die Ursprungsgeschäfte, mit der aktuell erzielbaren Marge9 und mit dem aus der risikolosen Zinskurve ermittelten Forwardzins.

Zu diesem Zweck hat die EBA eine zweite Dimension der Zeitbänder (sogenannte reference term time buckets) entworfen, die sich an der Kapitalbindung der Geschäfte orientiert. Jedes Geschäft muss in der ertragsorientierten Perspektive zusätzlich zum Zinsbindungslaufzeitband in eines der 14 Kapitalbindungslaufzeitbänder eingeordnet werden, damit nach Ablauf der Kapitalbindung ein Neugeschäft gleicher Ursprungslaufzeit kalkuliert werden kann.

Mit diesen methodischen Vorgaben können die Institute für jedes vorgegebene Zinsszenario ihren Nettozinsertrag NII berechnen. Er wird in der ertragsorientierten Perspektive für einen Betrachtungszeitraum von einem Jahr berechnet. Die Standardansätze können allerdings grundsätzlich auch auf längere Betrachtungszeiträume angewandt werden. Die EBA nennt beispielhaft zwei oder drei Jahre.

Auch in der ertragsorientierten Perspektive ergeben sich Zuschläge für automatische Optionen, die ähnlich wie in der EVE-Perspektive berechnet werden. Wobei zwischen den Cashflows aus automatischen Optionen im Betrachtungszeitraum differenziert wird und Wertänderungen von Optionen, die erst nach dem Betrachtungshorizont fällig werden.

Zusätzlich müssen die Institute die Barwertänderungen aller Instrumente im Zinsbuch berechnen, die handels- rechtlich zum Fair Value bewertet und die erst nach dem Betrachtungshorizont fällig werden. Das gilt beispiels- weise für die Anleihen der Liquiditätsreserve.

Außerdem sieht die EBA einen Zuschlag für das Basisrisiko in der ertragsorientierten Perspektive vor, falls das Volumen der referenzzinsbasierten Instrumente10 eine Mindestschwelle von 5 % der Aktiva im Zinsbuch überschreitet. Dieser Zuschlag errechnet sich, indem eine Spreadausweitung und eine Spreadreduktion der relevanten Referenzzinsen zur Overnight-Rate simuliert werden.

Die ertragsorientierten Zinsänderungsrisiken ergeben sich aus den NII-Schwankungen, indem der Nettozinsertrag für ein Basisszenario und für zwei vorgegebene Zinsszenarien11 berechnet wird. In den Risikobetrag12 gehen zusätzlich die Zuschläge für Zahlungen aus automatischen Optionen während des Betrachtungszeitraums und für das Basisrisiko ein.

Die barwertigen Bewertungseffekte aus Optionen und Anleihen, die erst nach dem Betrachtungshorizont fällig werden, sind nur zu berechnen und zu überwachen, aber nicht in den Nettozinsertrag und in das ertragsorientierte Zinsänderungsrisiko einzubeziehen. Die EBA hat auf diese Weise in der finalen RTS-Fassung die in der Konsultationsphase eingegangenen Bedenken gegen eine Aufnahme von Fair-Value-Effekten berücksichtigt.

Vereinfachter Standardansatz

Der vereinfachte Standardansatz enthält einige Erleichterungen für kleine, nicht komplexe Institute. Zum einen gibt er die Modellierung des stabilen Kerns der NMD für die verschiedenen Einlagenkategorien detailliert vor und erspart den Instituten eine eigene Schätzung und Validierung der Parameter. Zum anderen erlaubt er eine vereinfachte Bewertung der automatischen Optionen.

Darüber hinaus ermöglicht er in der ertragsorientierten Perspektive eine etwas pauschalere Berechnung von Laufzeiten und Margen für das Neugeschäft und von Zinserträgen für das bestehende Geschäft.

Fazit

Die nun final veröffentlichten Standardansätze konkretisieren die in den IRRBB-Leitlinien allgemein formulierten aufsichtlichen Erwartungen an das Management der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch, was zu begrüßen ist. Zudem setzen sie die einschlägigen Vorgaben des Baseler Ausschusses um und schließen mit der ertragsorientierten Perspektive eine Lücke aus dem Baseler IRRBB-Papier.

Dadurch, dass die Standardansätze EVE und NII direkt ermitteln und nicht nur einen sensitivitätsbasierten Ansatz beschreiben, geben sie eine sehr konkrete Vorlage. Die Methodik der ertragsorientierten Perspektive ist trotz ihres Fokus auf einen Betrachtungszeitraum von einem Jahr unverändert auch für längere Zeithorizonte geeignet. Außerdem sind die Standardansätze flexibel genug, um auch mit modifizierten IRRBB-Szenarien umgehen zu können. Eine solche Modifikation der 2016 veröffentlichten Szenarien ist bei den aktuellen starken Marktzinsanstiegen zu erwarten.

Allerdings ist insbesondere der völlig neu konzipierte NII-Standardansatz recht komplex. Daher bleibt abzuwarten, ob Institute, deren internes Modell von der Aufsicht als unzureichend eingestuft wird, in der Lage sein werden, den NII-Standardansatz adäquat zu implementieren. Die Erleichterungen des vereinfachten Standardansatzes sind gemessen an dieser Komplexität eher kosmetischer Natur.

Das Creditspreadrisiko wird in den Standardansätzen überhaupt nicht behandelt. Da ein Institut, dem die Aufsicht den Standardansatz vorschreibt, wahrscheinlich auch dafür eine Standardlösung benötigen würde, besteht hier eine echte Lücke.

Schließlich ist zu begrüßen, dass die EBA in ihren Antworten auf Rückmeldungen aus der Konsultationsphase klargestellt hat, dass sie nicht die Absicht hat, eine parallele Implementierung eines internen Modells und des Standardansatzes zu fordern, beispielsweise im Sinne einer Benchmark.

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Quellen und weiterführende Hinweise

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Rainer Alfes

Rainer Alfes

ist Diplom-Mathematiker und bei msg for banking spezialisiert auf Asset-Liability-Management sowie Steuerung der Marktpreis- und Liquiditätsrisiken. Als Executive Business Consultant berät er zu produktstrategischen Themen, hat langjährige Erfahrung in der Konzeption von Risikomanagementsystemen und der Abbildung von Treasuryprozessen, ist Autor von Fachartikeln sowie erfahrener Referent.

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