Aktuelle Erkenntnisse über Klimastresstests: Von der EZB zur 7. MaRisk Novelle (NEWS 03/2022)
Im ersten Halbjahr 2022 führte die EZB bei 104 direkt von ihr beaufsichtigten Banken den ersten Klimastresstest für Kreditinstitute in der EU durch. Dieser Stresstest diente weder dazu, die Kapitalausstattung der Institute zu überprüfen noch wurden bei schlechtem Abschneiden die Kapitalanforderungen erhöht. Dennoch sollte der Klimastresstest die Widerstandskraft des Finanzsystems gegenüber Klimarisken stärken.
- Abstract
- Ziele und Vorgehen des EZB-Klimastresstests
- Wesentliche Ergebnisse des EZB-Klimastresstests
- Nicht zu vernachlässigende Abhängigkeiten von treibhausgasintensiven Industrien
- Berücksichtigung von ESG-Risiken im Stresstest nach 7. MaRisk-Novelle
- BaFin: nicht nur Berücksichtigung von E-Risiken, sondern auch Risiken aus S und G
- Fazit
- Infobox: Unsere Unterstützung
- Quellen
Abstract
Im ersten Halbjahr 2022 führte die EZB bei 104 direkt von ihr beaufsichtigten Banken den ersten Klimastresstest für Kreditinstitute in der EU durch.1 Dieser Stresstest diente weder dazu, die Kapitalausstattung der Institute zu überprüfen noch wurden bei schlechtem Abschneiden die Kapitalanforderungen erhöht. Dennoch sollte der Klimastresstest die Widerstandskraft des Finanzsystems gegenüber Klimarisken stärken. Identifizierte Schwachstellen und Anfälligkeiten sollten vor allem zu einem Erkenntnisgewinn bei den Banken, aber gleichermaßen auch bei der Aufsicht führen. Daher war es mehr als eine „Joint Learning Exercise“ zu verstehen.
Ziele und Vorgehen des EZB-Klimastresstests
Grundsätzlich wollte die EZB durch den Stresstest zwei Fragen beantworten: Zum einen, wie die Klimarisiken in den Prozessen der Banken, also bei der Geschäfts- und Risikostrategie, der Governance oder im Risikomanagement, berücksichtigt werden. Und zum Zweiten, ob die Banken den im EZB-Leitfaden dargelegten aufsichtlichen Erwartungen im Umgang mit Klima- und Umweltrisiken entsprechen.
Zur Beantwortung dieser Fragen bestand der Stresstest aus drei Modulen: einem qualitativen Fragebogen zum Erfassen von Kapazitäten für das Thema und des Umsetzungsstands (Modul 1), einer Umfrage zur Abhängigkeit von kohlestoffintensiven Branchen, aufgesplittet auf 22 Industrien auf NACE2 code Level-2-Ebene (Modul 2), und einem Bottom-up-Stresstest, der aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf 41 Banken beschränkt wurde (Modul 3). In Modul 3 kamen dabei mehrere Szenarien (zum Beispiel bei den langfristigen Szenarien angelehnt an die Szenarien „Orderly“, „Disorderly“ und „Hot house“ der NGFS3) und mehrere Zeithorizonte (zum Beispiel ein Jahr, drei Jahre, 30 Jahre), aufgeteilt nach physischen und transitorischen Risiken, zum Tragen.4
Die langfristigen, auf 30 Jahre ausgerichteten NGFS- Szenarien des Klimawandels zeigen unterschiedliche Implikationen in Bezug auf das Transitionsrisiko und das physische Risiko auf. Die kurzfristigen Szenarien unter- stellten einen erheblichen Anstieg der Energiekosten und extremer Wetterereignisse bei einem einjährigen Planungshorizont. Diese Szenarien schätzen damit die Risiken eines sofortigen ungeordneten Übergangs mit starkem Preisanstieg und dem Auftreten akuter physischer Risiken ab.
Abbildung 1 fasst die Methodik und die zentralen Ergebnisse zusammen.
Abbildung 1: Methodik und zentrale Ergebnisse des EZB-Klimastresstests(5)
Wesentliche Ergebnisse des EZB-Klimastresstests
Bei den Ergebnissen sind Fortschritte zu erkennen. Die Banken haben begonnen, Klimarisken in ihre Stresstests zu integrieren. Die EZB äußerte sich jedoch besorgt über die vorhandenen Datenmängel, über große Inkonsistenzen zwischen den Banken sowie über den hohen Anteil der geschätzten Daten, vor allem bei der Ermittlung der Scope-3-Emissionen und bei den Angaben zu den Energieeffizienzklassen der Immobilien im Bestand. Da große europäische Banken oft dieselben Firmenkunden haben, lagen der EZB beispielsweise mehrere Schätzungen der Scope-3-Emissionen für ein und dasselbe Unternehmen vor. Der Vergleich der verschiedenen Schätzungen zeigte jedoch, dass diese sehr stark streuten und teilweise um ein Vielfaches voneinander abwichen.
Hinweis: Scope-1-Emissionen betreffen die direkt von einem Unternehmen verursachten Emissionen, wie zum Beispiel der Betrieb von Heizkesseln oder Emissionen des eigenen Fuhrparks. Bei Scope-2-Emissionen handelt es sich um indirekte Treibhausgasemissionen aus fremdbezogener Energie. Scope-3-Emissionen wirken aus Unternehmenssicht wie Scope-2-Emissionen indirekt. Das betrachtete Unternehmen kann diese Emissionen nicht kontrollieren. Sie treten vorgelagert, zum Beispiel beim Wareneinkauf, oder nachgelagert, zum Beispiel nach dem Warenverkauf, auf.
Bedarf an harmonisierenden Rechtsvorschriften innerhalb der EU
Dieses Resultat unterstreicht die Relevanz harmonisierter Rechtsvorschriften innerhalb der EU für die Vergabe von Energieeffizienzklassen bei Immobilien oder bei der Offenlegung von Treibhausgasemissionen. Ideal wäre unter diesem Aspekt eine einheitliche EU-weite Nachhaltigkeitsberichtspflicht analog zur CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive).6 Im Zuge der CSRD- Umsetzung wird immerhin die Zahl der von der Berichtspflicht erfassten Unternehmen deutlich ausgeweitet. Ermitteln und veröffentlichen die Unternehmen ihre Scope-1-, -2- und -3-Emissionen, so können sich die Banken auf diese Veröffentlichungen beziehen, die auf derselben Datenbasis beruhen. Banken benötigen dann nicht mehr zwingend eigene Schätzungen für die Emissionen ihrer Kunden, es sei denn für Validierungs- und Simulationszwecke. Das Gleiche gilt für die Energieeffizienzausweise bei Immobilien.
Bei Energieausweisen von Immobilien ist zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis zu unterscheiden.7 Beim Bedarfsausweis wer- den die Kennzahlen für den Energiebedarf rechnerisch insbesondere aus den Einflussfaktoren
- Baujahr und Gebäudetyp (mit Adresse, Zahl der Wohnungen, Gesamtwohnfläche) sowie
- technischen Gebäude- und Heizungsdaten
mittels standardisierter Annahmen, zum Beispiel bezüglich der Raumtemperatur, bestimmt. Die berechneten Kennwerte sind folglich unabhängig vom jeweiligen individuellen Heiz- und Wohnverhalten. Die Qualität des Ausweises hängt jedoch entscheidend von der Qualität der Datenerfassung ab.
Der Verbrauchsausweis verwendet neben den Gebäude- daten die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Fehlerquellen können bei längeren Leerständen auftreten.
Werden die Kennzahlen des Energieverbrauchs beispielsweise aus den Heizkostenabrechnungen abgeleitet, so ist zu klären, ob die Warmwassererwärmung in diesen Verbrauchsdaten enthalten ist oder ob das Wasser dezentral, über etwa einen Elektroboiler, erwärmt wird. Dem Vorteil einer einfachen Datenerfassung steht der Nachteil gegenüber, dass die Verbrauchswerte vom individuellen Heiz- oder Lüftungsverhalten sowie von etwaigen Leerständen (z. B. Wochenendpendler) abhängen.
Abbildung 2: Energieeffizienzklassen von Immobilien
Wichtig für den Energieausweis sind Umrechnungsfaktoren, mit denen der Verbrauchswert (zum Beispiel Heizöl in Litern oder Erdgas in m3) in kWh umgerechnet wird. Beispiel: Der Erdgasverbrauch eines privaten Wohngebäudes des Jahres 2022 beträgt 2.300 m3 (Brennwert 11,3 m3/a; a für lateinisch annum, Jahr).
Daraus ergibt sich der in kWh ausgedrückte Energieverbrauch des Jahres 2022 mit 25.990 kWh/a. Bei einer Wohnfläche von 175 m² beträgt der im Energieausweis verwendete Wert 25.990/175 = 148,51 kWh/m²a. Im Energieausweis führt dies zu einer dem Durchschnitt der Wohngebäude entsprechenden Einstufung.
Können hier immer mehr Energieausweise erfasst werden, so sinkt die Notwendigkeit eigener Schätzungen. Doch bei der aktuellen unbefriedigenden Datenbasis sind Schätzungen unverzichtbar.8 Die EZB betont jedoch, dass die Schätzungen der erste Schritt sind, sich dem Thema zu nähern, solange noch keine realen Daten vorliegen. Sie erwartet aber auch, dass, selbst wenn die Berichtspflicht noch nicht greift, durch verstärkte Kundendialoge in der Zukunft mehr Daten mit Nachhaltigkeitsbezug von den Geschäftspartnern der Banken erfasst werden.
Die EZB nennt unter anderem Beispiele für EPC-Rating- Proxys, die zur Schätzung des EPC-Ratings immobiliengesicherter Kredite verwendet werden können.9 So führt sie als ein Beispiel das Baujahr als Proxy für die EPC-Einstufung der Immobilie an. Ältere Gebäude werden meist eine niedrigere EPC-Einstufung aufweisen, weil die Gesetzgebung die Anforderung an die energetische Ausstattung von Immobilien im Zeitablauf erhöht hatte. Immobilien einer bestimmten Bauphase werden insofern energetisch gut vergleichbar sein.
Nicht zu vernachlässigende Abhängigkeiten von treibhausgasintensiven Industrien
Die Ergebnisse aus Modul 2 zeigen, dass die Einnahmen der Banken aus Geschäften mit Industrien, die viele Treibhausgase emittieren, nicht zu vernachlässigen sind. Das macht die Banken anfällig für transitorische Risiken. Im Bereich der physischen Risiken sind die Banken in Europa vor allem von Dürre, Hitze und Überschwemmungen betroffen. Beispielsweise meldeten die 41 Banken im Modul 3 mögliche Verluste im kurzfristigen Transitionszenario „Disorderly“ und in den physischen Risikoszenarien Dürre, Hitze und Überschwemmung von rund 70 Milliarden Euro. Dennoch werden die Verluste für den Bankensektor als tragbar gewertet.10
Der geforderte Betrachtungszeitraum von 30 Jahren für die langfristige Entwicklung im Bereich der transitorischen Risiken stellt eine Erweiterung der bisherigen Anforderungen an den Prognosezeitraum dar. Die Idee, möglichst weit in die Zukunft zu blicken, ist im Kontext der Klimarisiken sicherlich richtig, da sich die Auswirkungen erst über einen langen Zeitraum vollends bemerkbar machen. Bei den Ergebnissen des Stresstests relativiert die EZB jedoch diesen Anspruch wieder, da die 30-jährigen Prognosen eher als explorativ einzuschätzen und die Unsicherheiten dabei entsprechend groß sind. Es handelt sich hierbei weniger um ein quantitatives Risikomaß als vielmehr um einen qualitativen Maßstab, der die generelle Richtung angibt.
Ebenfalls stellte die EZB fest, dass es den Banken an langfristigen Strategien für verschiedene Transition- pfade, also mögliche Entwicklungspfade, wie sich der Übergang zu einer CO2-armen beziehungsweise CO2- neutralen Wirtschaft gestalten könnte, fehlt. Die Banken sollen daher ihre strategische Planung für diese Übergangsphase verbessern.
Bisher konnte noch keine Bank alle Punkte des Klimastresstests perfekt abbilden, aber in jedem Bereich gab es mindestens eine Bank, die der EZB ein zufrieden- stellendes Ergebnis ablieferte. Damit alle Banken von diesen Erkenntnissen profitieren können, plant die EZB, demnächst einen Leitfaden mit Empfehlungen und Best Practices für einen Klimastresstest zu veröffentlichen.
Berücksichtigung von ESG-Risiken im Stresstest nach 7. MaRisk-Novelle
Auch wenn der Umfang für die kleinen, national beaufsichtigten Institute sicherlich anzupassen ist, so liefern die Erkenntnisse aus dem EZB-Klimastresstest 2022 auch kleineren Banken wertvolle Einblicke in das Thema. Denn laut dem am 26.09.2022 von der BaFin veröffentlichten Entwurf für die 7. MaRisk-Novelle im Abschnitt AT 4.3.3 Stresstests sind die Auswirkungen von ESG-Risiken nun von allen Banken bei den Stresstests zu berücksichtigen.11 Die BaFin verlangt, dass die Abbildung der ESG-Risiken über einen „angemessen langen, über den regulären Risikobetrachtungshorizont hinausgehenden Zeitraum“ erfolgt. Eine konkrete Nennung des Zeitraums, wie beispielsweise die 30 Jahre im Rahmen des EZB-Stresstests, fehlt jedoch. So bleibt den Instituten etwas Spielraum bei der Wahl, bis sich hier Best Practices gebildet haben. Eine Orientierung an den Szenarien der NGFS erscheint auch hier zielführend, da darauf im BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken unter 7.2 verwiesen wird. Die Ergebnisse des Stresstests unter Berücksichtigung der ESG-Risiken sollen nach dem MaRisk-Entwurf in die Strategie der Bank, in die Risikosteuerungs- und Controllingprozesse und in die Risikotragfähigkeitsbetrachtungen einfließen.
BaFin: nicht nur Berücksichtigung von E-Risiken, sondern auch Risiken aus S und G
Da die BaFin im Entwurf zur 7. MaRisk-Novelle durchgehend von „ESG-Risiken“ schreibt, geht in diesem Zusammenhang die Anforderungen der BaFin sogar über die der EZB an den Klimastresstest hinaus. Der Fokus des Klimastresstests lag auf den Umwelt- und Klimarisiken, also auf dem „E“ wie Environment von ESG. Faktoren aus dem S wie Social und G wie Governance wurden hier nicht integriert. Genau das verlangt jedoch der klassische Drei- Säulen-Ansatz „ESG“ der Nachhaltigkeit, den auch die BaFin verfolgt. Die Herausforderungen an die national beaufsichtigten Banken nehmen also noch einmal zu.
Fazit
Die Ergebnisse des Klimarisikostresstests der EZB machen deutlich, dass die Institute das Klimarisiko noch unzureichend in ihren Stresstest-Rahmenwerken und internen Modellen berücksichtigen. Immerhin erkennt die EZB an, dass seit 2020 einige Fortschritte erzielt wurden. Noch haben die Stresstestergebnisse nicht zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen geführt. So unterblieb die Anordnung einer erhöhten Eigenkapitalanforderung.
Infobox
Unsere Unterstützung
Für uns als Lösungsanbieter ergeben sich aus dem Thema Klimarisikostresstests ebenfalls neue Herausforderungen. Wir haben hier bereits die meisten „Hausaufgaben“ gemacht.
Das heißt, wir können fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Stresstests unter Berücksichtigung von ESG-Risiken ebenso anbieten wie softwaregestützte Lösungen. Unsere Anwendung THINC bietet bereits eine Ergebnisvorschaurechnung mit Simulationszeiträumen bis zu 30 Jahren an12, und die in THINC integrierten Risikomodule „Adressrisiken“, „Liquiditätsrisiken“ und „Marktpreisrisiken“ bilden die ökonomische Perspektive ab.13 Darüber hinaus bieten wir ein Tool zur Schätzung der Energieeffizienzklasse von Immobilien basierend auf Typologien an, das mit wenigen Eingabedaten auskommt, um so einen ersten Einblick in die transitorischen Risiken einer Bank aus ihrem Immobilienbestandsportfolio zu erhalten.14
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Quellen
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1. Vgl. EZB (2022): 2022 climate risk stress test
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2. NACE (Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne) bezeichnet das EU-System zur Klassifizierung von Wirtschaftszweigen. Der NACE-Code besteht aus: a) einer ersten Ebene mit einem alphabetischen Kode (Abschnitte); b) einer zweiten Ebene mit einem zweistelligen numerischen Kode (Abteilungen); c) einer dritten Ebene mit einem dreistelligen numerischen Kode (Gruppen); d) einer vierten Ebene mit einem vierstelligen numerischen Kode (Klassen). Vgl. VERORDNUNG (EG) Nr. 1893/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik. Beispiel: ABSCHNITT F – BAUGEWERBE/BAU 41; Hochbau 41.1 Erschließung von Grundstücken; Bauträger 41.10 Erschließung von Grundstücken; Bauträger.
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3. Vgl. NGFS (2022): NGFS Scenarios for central banks and supervisors
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4. Vgl. EZB (2021): Climate risk stress test, SSM stress test 2022
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5. Quelle: EZB (2021): Climate risk stress test, SSM stress test 2022
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6. Vgl. BaFin (2022): CSRD: BaFin begrüßt Einigung über neue Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU
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7. Vgl. Verbraucherzentrale (2022), Energieausweis: Was sagt dieser Steckbrief für Wohngebäude aus? (abgerufen am 20.10.2022)
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8. Ender, M. & Gotzler, L. (2022): Warum Banken die Energieeffizienzklasse kennen sollten, Zebra-Magazin
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9. Vgl. EZB (2021): Climate risk stress test, SSM stress test 2022, S. 18
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10. Vgl. Deutsche Kreditwirtschaft (2022): EZB-Klimastresstest 2022: Kreditinstitute im Mittel ohne signifikante Verluste
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11. Vgl. BaFin (2022): Konsultation 06/2022 - Mindestanforderung an das Risikomanagement
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12. Galm, R. (2021): Messung von ESG-Risiken: Nachhaltigkeitsstresstests – ein konkretes Beispiel für das Credit Spread Risiko
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13. Galm, R. (2021): ICAAP-Kennzahlen unter Nachhaltigkeitsrisikostresstests
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14. Ender, M. & Gotzler, L. (2022): Energieeffizienzklassen von Immobilien im Bestand
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MaRisk
Die MaRisk machen transparent, was die BaFin in Sachen Risikomanagement von den Kreditinstituten erwartet. Seit Veröffentlichung der ersten Fassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Ende 2005 haben aktuelle Entwicklungen und internationale Regulierungsinitiativen dazu geführt, dass die MaRisk mehrfach überarbeitet wurde. Die 7. Novelle wurde am 29.06.2023 veröffentlicht. Ein Jahr später, am 29.05.2024, folgte bereits die 8. Novelle der MaRisk.


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