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Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 08/2024

In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

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NL Aufsichtsrecht & Meldewesen

Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 08/2024, Ausgabe Deutschland

Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Der Newsletter besteht aus drei Teilen:

Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen

Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.

Teil B – EBA Q&A

Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen

Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.

msg.banking Indicator

Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.

Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
BAIS
THINC
MARZIPAN
ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.

Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats August

Eigenmittel & RWA Liquidität

The EBA responds to the European Commission’s Delegated Act postponing the application of the market risk framework in the EU EBA

 

Eigenmittel & RWA Liquidität
Quelle, Datum, Frist
EBA
12. August 2024
Thema
FRTB-Verschiebung
Art, Status
Schreiben
Adressatenkreis
Institute, Finanzindustrie
Zusammenfassung und Auswirkungen

Am 24. Juli 2024 hat die Europäische Kommission einen Delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 461a CRR erlassen, mit dem die Verwendung der alternativen Ansätze für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko um ein Jahr auf den 1. Januar 2026 verschoben wird.

Die Veröffentlichung dieses delegierten Rechtsakts durch die Europäische Kommission wurde von einer Reihe von Fragen und Antworten zu einigen Aspekten der Verschiebung begleitet, einschließlich der Anwendung der überarbeiteten Grenze zwischen dem Bank- und dem Handelsbuch und der Verwendung des alternativen Standardansatzes im Zusammenhang mit den Output-Floor-Berechnungen.

Nach der Verabschiedung des o.g. Rechtsakts, mit dem die Anwendung des überarbeiteten Marktrisikorahmens in der EU (sog. Fundamental Review of the Trading Book – FRTB) verschoben wird, veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein Schreiben, in dem sie ihre Überlegungen zu den technischen Fragen und Problemen, die sich aus der Verschiebung ergeben, darlegt sowie einen „no-action letter“ zur Abgrenzung zwischen Bank- und Handelsbuch.

In ihrem Schreiben empfiehlt die EBA, dass die zuständigen Behörden keine vorrangigen Aufsichts- oder Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf die Änderungen der Bestimmungen zur Abgrenzung zwischen Anlagebuch und Handelsbuch bzw. zur Definition der internen Risikoübertragung zwischen den Büchern ergreifen sollten. In diesem Zusammenhang stellt die EBA auch klar, dass die Punkte, die sie in einem anderen Schreiben aus dem Jahr 2023 zu demselben Thema dargelegt hat, weiterhin gelten sollten.

Die EBA teilt auch einige Überlegungen zu einer Reihe von technischen Fragen und Umsetzungsproblemen mit, die sich aus der Verschiebung ergeben und die als wesentlich und relevant für eine harmonisierte Umsetzung des Marktrisikorahmens in allen Instituten während des Verschiebungszeitraums angesehen wurden.

In Bezug auf Meldewesen-Vorgaben stellt die EBA klar, dass die Institute weiterhin gemäß der Verordnung (EU) 2021/453 (ursprünglicher ITS zu FRTB) zu melden haben und die in EBA/ITS/2024/02 (aktueller ITS v. 11.01.24) vorgesehene Ausweitung der Meldevorgaben zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.

Wenn Institute ihren zuständigen Behörden Informationen im XBRL-Format melden, sollten sie weiterhin die Version v3.2 des FRTB-Moduls verwenden.

Die EBA schafft zudem Klarheit über das aufsichtliche Benchmarking interner Modelle (s.a. in diesem Newsletter).

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
BAIS
THINC
MARZIPAN
ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Offenlegung & Marktdisziplin

Anhörung zur geplanten Allgemeinverfügung bezüglich des kollektiven Lageberichts von Bausparkassen BaFin

 

Quelle, Datum, Frist
BaFin
01. August 2024
Thema
Kollektiver Lagebericht von Bausparkassen
Art, Status
Allgemeinverfügung, Entwurf
Adressatenkreis
Bausparkassen
Zusammenfassung und Auswirkungen

Eine Bausparkasse hat der BaFin bis spätestens zum Ende eines Kalenderjahres einen kollektiven Lagebericht nach § 3 Absatz 5 des Gesetzes über Bausparkassen einzureichen.

Nach der nunmehr konsultierten Allgemeinverfügung will die BaFin den Bausparkassen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zum Gesetz über Bausparkassen (BausparkV) den Bausparkassen abweichend von § 3 Abs. 1 S. 1 BausparkV vorgeben, den kollektiven Lagebericht im Sinne des § 3 Abs. 5 S. 1 BauSparkG ab dem Jahr 2025 spätestens zwölf Wochen nach dem einheitlich anzuwendenden Stichtag 30.06. einzureichen.

Gemäß § 2 Abs. 7 BausparkV ordnet die BaFin weiterhin an, dass die Ergebnisse des bauspartechnischen Simulationsmodells ab 2025 elektronisch einzureichen sind. Der kollektive Lagebericht ist ebenfalls elektronisch einzureichen.

Gemäß § 2 Abs. 3 BausparkV gibt die Bundesanstalt ab dem Jahr 2025 die Gestaltung eines Szenarios vor, welches im Rahmen des kollektiven Lageberichts zu rechnen und einzureichen ist. Stichtag des Szenarios ist abweichend vom Stichtag des kollektiven Lageberichts der 31.12. des Vorjahres. Es ist für 5 Jahre zu rechnen. Das Szenario übermittelt die Bundesanstalt spätestens zum 30.04. eines Jahres. Im Jahr 2025 ist das Marktattraktivitäts- und Niedrigzinsszenario (vi) des Bausparkassen-Stresstest 2024 zu Grunde zu legen.

In Jahren, in denen der Bausparkassen-Stresstest durchgeführt wird, kann die Übermittlung des Szenarios im kollektiven Lagebericht entfallen, sofern das für den kollektiven Lagebericht vorgesehene einheitliche Szenario einem Szenario aus dem Umfrageteil des Bausparkassen-Stresstests entspricht.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
BAIS
THINC
MARZIPAN
ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Meldewesen

The EBA amends technical standards specifying the data collection for the 2025 benchmarking exercise EBA

 

Newsletter Aufsichtsrecht-Meldewesen
Quelle, Datum, Frist
EBA
09. August 2024
Thema
Referenzportfoliobewertung bei Anwendung Interner Modelle
Art, Status
Finaler Entwurf (EBA/2024/07)
Adressatenkreis
Institute, die an der Supervisory Benchmarking Exercise im Jahr 2025 teilnehmen
Zusammenfassung und Auswirkungen

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat nach einer im Frühjahr durchgeführten Konsultation (s.a. Newsletter 01/24) nun ihren finalen Entwurf zur Änderung der Durchführungsverordnung über das Benchmarking von internen Kreditrisiko-, Marktrisiko– und IFRS9-Modellen für das Jahr 2025 veröffentlicht.

Hierin haben sich zum Teil erhebliche Änderungen zum Konsultationsentwurf ergeben:

Für das Marktrisiko (MR) wurden sämtliche noch im Januar konsultierten Vorlagen und Anweisungen zum neuen alternativen internen Modellansatz (AIMA) wieder entfernt. Der AIMA ist Bestandteil des überarbeiteten Marktrisikorahmenwerks der EU, der sog. grundlegenden Überarbeitung des Handelsbuchs (Fundamental Review of the Trading Book – FRTB) und sollte mit dem Start der CRR III ab 01. Januar 2025 zur Anwendung kommen. Infolge der von der Europäischen Kommission beschlossenen einjährigen Verschiebung der FRTB-Anwendung auf 2026 (s.a. in diesem Newsletter), können die den AIMA betreffenden Benchmarking-Vorgaben logischerweise nicht für die bereits im Jahr 2025 stattfindende Übung herangezogen werden.

Damit gelten für 2025 de facto wieder die Vorlagen aus dem Vorjahr (mit einer minimalen Änderung der Vorlagen für die ASA-Datenerhebung und deren Anweisungen). Darüber hinaus wird von der EBA eine Ausweitung der bestehenden Instrumente und Portfolios vorgeschlagen, um die Umsetzung der regulatorischen SBM-Aggregationslogik durch die Banken zu bewerten.

Für das Kreditrisiko (CR) werden nur geringfügige Änderungen vorgeschlagen, die sich ausschließlich auf die Anweisungen in den 5 Spalten der Vorlagen C.102 und C.103 und 2 Spalten der Vorlage C.105 beziehen.

Zu beachten ist auch, dass der Zeitplan für die Übung im Jahr 2025 gegenüber dem üblichen Zeitplan um einige Monate nach hinten verschoben wurde, um den Banken mehr Zeit zur Vorbereitung auf die Übung zu geben. Derzeit plant die EBA die Meldevorgaben zur Benchmarking Exercise in QI/25 als Teil ihres DPM 4.1 (mit Gültigkeit ab 06/2025) auszuliefern. Ein genauer Zeitpunkt, bis wann die Templates einzureichen sind, wird leider von der EBA nicht genannt.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
BAIS
THINC
MARZIPAN
ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats August 2024

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats August 2024

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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 08/2024, Ausgabe Österreich

In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.

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Ihre Ansprechpartner

Dr. Frank Schlottmann | Vorstand | +49 172 1690244

Andreas Mach | Head of Business Consulting | +49 173 4246995

Christoph Prellwitz | Geschäftsbereichsleitung Digital Transformation | +49 175 2262888

Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656

Alexander Nölle | Regulatory Office (Ext.) | +49 173 4210782

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