Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 07/2024
In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 07/2024, Ausgabe Deutschland
Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Der Newsletter besteht aus drei Teilen:
Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen
Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.
Teil B – EBA Q&A
Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen
Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.
msg.banking Indicator
Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.
Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.
Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.
Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats Juli
MaRisk & SREP Sanierung & Abwicklung
| EZB eröffnet Konsultationsverfahren zu Governance und Risikokultur | EZB |
Die EBA hatte schon im Jahr 2021 ihre Leitlinien zur Internal Governance in Kraft gesetzt. Nunmehr konsultiert auch die EZB entsprechende Leitlinien zu Governance und Risikokultur.
Der Leitfaden berücksichtigt die jüngsten Aktualisierungen der unter anderem von der EBA festgelegten Standards sowie Beispiele für bewährte Verfahren, die die EZB über mehrere Jahre zusammengetragen hat.
Der Leitfaden ersetzt den Bericht des SSM zu Governance und Risikobereitschaft aus dem Jahr 2016 und bietet den Banken einen Fahrplan zur Erzielung einer effizienteren internen Governance und Risikokultur.
Insbesondere präzisiert der Leitfaden die Erwartungen der Aufseher in Bezug auf die Diversität, Zusammensetzung und Funktionsweise der Leitungsorgane und Ausschüsse.
Darüber hinaus werden die Rollen und Zuständigkeiten der internen Kontrollfunktionen erläutert, die Bedeutung der Risikokultur betont und die Erwartungen in Bezug auf den Rahmen für die Risikobereitschaft der Banken skizziert.
Im Leitfaden weist die EZB daraufhin, dass die nationalen Aufsichtsbehörden den Leitfaden der EZB auch bei der Beaufsichtigung von kleineren Instituten (less significant institutions) berücksichtigen sollen!
Die Konsultation endet am 16.10.2024.
Die EZB wird im Rahmen des Konsultationsverfahrens am 26.09.2024 ein Treffen mit Interessenvertretern organisieren, um entsprechende Fachleute aus beaufsichtigten Instituten und andere Interessierte zusammenzubringen. Weitere Einzelheiten zum Treffen und zur Registrierung finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.
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Non-Financial Risk inkl. AML/AFC
| ESAs published second batch of policy products under DORA | ESA |
Die ESAs haben im Juli ein zweites Set an finalen RTS/ITS zur Umsetzung von DORA veröffentlicht.
Die EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) sieht u. a. vor, dass Finanzunternehmen künftig IKT-bezogene Vorfälle melden (xbrl) müssen. In DORA ist der Auftrag an die ESA enthalten, entsprechende Meldetabellen und Meldeinhalte zu konzipieren. Die ESAs haben nunmehr einen finalen RTS (Inhalte) und einen ITS (Tabellen) mit den entsprechenden Meldetabellen und Inhalten veröffentlicht.
Die Zwischenmeldung (intermediate report) ist demnach innerhalb von 24 Stunden und die finale Meldung (finale report) innerhalb von 72 Stunden einzureichen, wobei kleinere Finanzunternehmen gar keine Vorabmeldung einreichen müssen. Dies stellt eine Erleichterung gegenüber der Konsultationsfassung dar.
Ebenfalls wurde die Anzahl der zu meldenden Felder von 84 auf 59 (davon 28 Felder zwingend) reduziert. Auch ist die Abgabe einer aggregierten Meldung für mehrere Unternehmen einer Gruppe möglich, sofern die nationale Aufsichtsbehörde dies vorab erlaubt hat.
In einem weiteren Final Report on the draft technical standards on subcontracting under DORA konkretisiert die Aufsicht, welche Kriterien (z. B. der Sitz des Unterauftraggebers, die Komplexität der ausgelagerten Prozesse etc.) ein Auftraggeber für die Ausgestaltung von Verträgen berücksichtigen soll für den Fall einer Vergabe von Unteraufträgen für IKT-Dienstleistungen, die kritische oder wichtige Funktionen oder wesentliche Teile davon unterstützen.
Neben diesen RTS/ITS haben die ESAs im Juli weitere finale RTS bzw. GL veröffentlicht:
- GL on oversight cooperation
- GL on cost and losses caused by major ICT-related incidents
- RTS on harmonisation conditions OVS conduct
- RTS on Threat Led Penetration Tests (TLPT)
- RTS on JET
Wir weisen an dieser Stelle auch daraufhin, dass die BaFin neben einer Landingpage zu DORA im Juli umfangreiche Umsetzungshinweise zu DORA veröffentlicht hat. Darin kündigt die Aufsicht nochmals an, dass sie plant, die bestehenden nationalen Vorgaben zur IT-Sicherheit, also BAIT, VAIT, KAIT, ZAIT künftig aufzuheben und durch DORA zu ersetzen.
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Meldewesen
| The EBA launches consultation to overhaul its resolution planning reporting framework | EBA |
| Revision der Rahmenwerke für Wirtschaftszweigklassifikationen | BuBa |
| The EBA consults on guidelines on reporting of data to assist authorities in their supervisory duties and significance assessment under MiCAR | EBA |
Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat einen umfangreich überarbeiteten technischen Standard (ITS) zum Resolution Plans Reporting zur Konsultation gestellt, der ab 31.12.2025 zur Anwendung kommen soll. Die Änderungen spiegeln einige der Informationen wider, die bereits vom Systemic Risk Board (SRB) separat erhoben werden (sog. LDR-Meldung) und sollen eine angedachte Ablösung dieser LDR-Meldung (vielleicht schon ab 2026) vorbereiten. Wichtigste Neuerungen darin sind:
- Vorziehen des Meldetermins vom 30. April auf den 31. März.
- Ausweitung der meldepflichtigen Institute
- Ausweitung der geforderten Informationen, insbesondere zur Organisationsstruktur, granularen Haftungsdaten, kritischen Funktionen, Daten zu Finanzmarktinfrastrukturen, kritischen Dienstleistungen und kritischen Informationssystemen.
- Beseitigung von Duplikaten und sich überschneidenden Datenpunkten mit MREL/TLAC, CoRep und FinRep.
Folgende Templates sind nun enthalten:

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Die Bundesbank hat in einem Newsletter über die Revision der Rahmenwerke für Wirtschaftszweigklassifikationen (NACE 2 Revision) informiert:
Mit der Zielsetzung, die wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen der letzten Jahre in eine neue Klassifikation einfließen zu lassen, ist in den vergangenen Jahren eine grundlegende Revision der internationalen und europäischen Wirtschaftszweig- und Güterklassifikation erfolgt. Die EU-Verordnung zur ab 01.01.2025 anzuwendenden neuen NACE Rev. 2.1 wurde bereits Anfang 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (vgl. dazu auch: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2023/137/oj). Zum jetzigen Zeitpunkt liegen für eine Aktualisierung von NACE Rev. 2 auf NACE Rev. 2.1 folgende Dokumente vor:
Zeitgleich mit der NACE Rev. 2.1 wird vom Statistischen Bundesamt die nationale „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ (WZ) von der Version 2008 auf die Version 2025 aktualisiert. Die neue Klassifikation ist ebenfalls ab 2025 anzuwenden.
Mit der Veröffentlichung der Gliederung der WZ 2025 ist in der 2. Jahreshälfte 2024 zu rechnen. Beschreibungen zu den einzelnen Klassen innerhalb der WZ 2025 werden im Anschluss erwartet. Für die Meldungen zur Bankenstatistik ergeben sich voraussichtlich keine Änderungen. Die durch die Revision neu geschaffenen Branchen und Umgruppierungen werden durch die entsprechenden Umsteigeschlüssel den bestehenden Vordruckpositionen zugewiesen. Die Bundesbank geht davon aus, dass meldepflichtige Institute Umschlüsselungsarbeiten erst im Laufe des Jahres 2025 beginnen können.
Für das notenbankstatistische Meldewesen werden Meldungen von Wirtschaftszweigklassifikationen bis auf Weiteres auf Basis der Rahmenwerke NACE Rev. 2 und WZ 2008 akzeptiert.
Sobald ein endgültiges Umstellungsdatum auf NACE Rev 2.1 bekannt ist, werden beabsichtigt die Bundesbank hierüber mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf zu informieren.
Sobald vom Statistischen Bundesamt die endgültigen Unterlagen zur neuen Klassifikation WZ 2025 vorliegen, werden die neuen Definitionen und Abgrenzungen in die Kundensystematik der Deutschen Bundesbank eingearbeitet. Über neue Entwicklungen hierzu soll ebenfalls informiert werden.
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Emittenten von asset-referenced tokens (ARTs) und bestimmten e-money tokens (EMTs) sind (ab Januar 2025) verpflichtet, spezifische Informationen gemäß Artikel 22 der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) zu melden.
Diese von den Emittenten bereitgestellten Daten reichen aber anscheinend nicht aus, um den zuständigen Behörden und der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Erfüllung ihrer Aufsichtsaufgaben und der Aufgaben zur Bewertung der Signifikanz gemäß MiCAR zu ermöglichen.
Die EBA hat Datenlücken identifiziert und konsultiert nun zur Schließung dieser Lücken den vorliegenden Entwurf von Leitlinien für Meldepflichten, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen von MiCAR helfen und sicherstellen sollen, dass die zuständigen Behörden über ausreichend vergleichbare Informationen verfügen, um die Einhaltung der MiCAR-Anforderungen durch die Emittenten überwachen zu können.
Die nun im Leitlinienentwurf enthaltenen Vorlagen umfassen Informationen über die Anzahl der Inhaber, die Marktkapitalisierung und Zusammensetzung der Reserve von Vermögenswerten, Transaktionen pro Tag, Eigenmittel, Liquidität und die an der Verwahrung, dem Betrieb oder dem Vertrieb der Token beteiligten Stellen.
Darüber hinaus enthalten diese Leitlinien gemeinsame Vorlagen und Anweisungen, die Emittenten verwenden sollten, um Daten von den Krypto-Asset Service Providers (CASPs) zu erheben.
Insgesamt beinhaltet der Konsultationsentwurf der EBA 11 Templates (U 01.00 – U 07.03), die vierteljährlich in einem noch von den nationalen Aufsichtsbehörden zu bestimmenden Format zu melden sind. Die Templates werden voraussichtlich Teil des EBA-Melderahmenwerks 4.1 sein.
Als ersten Meldestichtag für die die Templates U 05.01, U 05.02, U 06.00 schlägt die EBA den 30.06.2025 vor, die weiteren Templates sind in Abhängigkeit von Überschreitung der in den Leitlinien festgelegten Schwellenwerten zu melden.
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Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats Juli 2024
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats Juli 2024
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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 07/2024, Ausgabe Österreich
In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.
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Ihre Ansprechpartner
Dr. Frank Schlottmann | Vorstand | +49 172 1690244
Andreas Mach | Head of Business Consulting | +49 173 4246995
Christoph Prellwitz | Geschäftsbereichsleitung Digital Transformation | +49 175 2262888
Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656
Alexander Nölle | Regulatory Office (Ext.) | +49 173 4210782



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