Fachartikel

ESG-Rating: Aussagekraft und Interpretation

(NEWS 04/2023)

Im folgenden Artikel wird, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die prinzipielle Funktionsweise eines ESG-Ratings erläutert. Weiter wird die Frage aufgeworfen, wie die ESG-Scorewerte zu interpretieren sind.

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Artikel ESG-Rating

Überblick

Da die Anbieter externer ESG-Ratings unterschiedlich vorgehen, um zu einem ESG- Score zu gelangen – sie beziehen zum Teil unterschiedliche Faktoren ein und sie gewichten auch unterschiedlich –, sind die Scorewerte externer Ratinganbieter nur bedingt miteinander vergleichbar.

Interne ESG-Ratings, also solche, die das Institut bezogen auf einzelne Branchen erstellt, haben den Vorteil, dass die Vorgehensweise zumindest für das Institut selbst transparent ist.

Im Folgenden wird, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die prinzipielle Funktionsweise eines ESG-Ratings erläutert. Weiter wird die Frage aufgeworfen, wie die ESG- Scorewerte zu interpretieren sind.

Dies führt unmittelbar auch zum Abgleich mit dem klassischen Kreditrating. Dieser Punkt ist seit der 7. MaRisk- Novelle hochaktuell, denn in ihrem Anschreiben an die Verbände stellt die BaFin die folgende Anforderung: „Auch sollten die Institute darauf hinarbeiten, die Auswirkungen von ESG-Risiken in den Risikoklassifizierungsverfahren zu berücksichtigen. Solange sich dies als noch nicht praktikabel erweist, können separate ESG-Scores bei der Bewertung der Bonität und der Kreditwürdigkeitsprüfung herangezogen werden.“

Nachfolgend wird daher zunächst das ESG-Rating betrachtet, wobei zwischen dem bankinternen und dem externen ESG-Rating unterschieden wird. Anschließend wird untersucht, inwieweit ESG-Faktoren in das Kreditrating integriert werden können.

Bankinternes ESG-Rating

Bankinterne ESG-Ratings beziehen sich meist auf die Beurteilung einzelner Branchen. Das ESG-Rating drückt dann das Nachhaltigkeitsrisiko einer Branche aus.1 Der ESG-Score trifft daher keine Aussage zu positiven oder negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Auch könnten beispielsweise schlechte E-Werte durch gute S-Werte kompensiert werden und umgekehrt.

ESG-Rating, ESG-Kriterien, Nachhaltigkeit messbar machen

Bei den E-Risiken werden zum Beispiel physische und transitorische Risiken unterschieden. Möglicherweise ist die Branche einerseits geringen Risiken durch die Klimaschutzpolitik, etwa einer höheren Bepreisung von Treibhausgasemissionen, ausgesetzt (→ transitorisches Risiko).

Andererseits könnten aber gegebenenfalls massive Störungen in den Lieferketten, zum Beispiel durch hitzebedingte Missernten, verbunden mit höheren Rohstoffpreisen (→ physisches Risiko) drohen.

Folglich können sich auch unterschiedliche Auswirkungen jedenfalls teilweise kompensieren. Insofern kommt es auch auf die Gewichtung der einzelnen Einflussfaktoren innerhalb der „E-Kategorie“ an.

Soweit eine Branche hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweist, wird dies nunmehr ein Anlass dafür sein, die Kreditgewährung an Firmenkunden in dieser Branche näher zu begründen. In letzter Konsequenz geht es aber auch hier um die Beurteilung des Geschäftsmodells des Unternehmens. Ziel, auch seitens der Politik, ist es gerade nicht, Investitionen auszubremsen, die der Transformation eines Firmenkunden einer weniger grünen Branche dienen.2

Insofern kommt es künftig noch mehr als bisher darauf an, dass Banken und Sparkassen von ihren Firmenkunden Planungsrechnungen anfordern, in die auch der Transformationsprozess eingearbeitet ist.

Branchenbezogenes ESG-Rating und Einordnung eines Firmenkunden

Abbildung 1: Branchenbezogenes ESG-Rating und Einordnung eines Firmenkunden(3)

Musterhaft könnte für eine bestimmte, hier nicht näher spezifizierte Branche ein mittlerer Scorewert ermittelt werden. Der Scorewert beruht typischerweise auf einem Punktbewertungsverfahren – siehe Abbildung 1 (die Teilziele für E, S und G unterliegen der Skalierung auf der rechten Seite – zum Beispiel 0 bis 14 Punkte Stufe I; je geringer die Punktzahl beziehungsweise je niedriger die Stufe, umso geringer ist das Nachhaltigkeitsrisiko).

Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ist zu klären, wie gut das zu beurteilende Unternehmen ESG-Risiken im Vergleich zu seinen Mitbewerbern derselben Branche managt. Insofern ist bei den einzelnen Teilzielen zu adjustieren; siehe ebenfalls Abbildung 1.

Externes ESG-Rating

Auch die am Markt etablierten externen ESG-Ratings4, wie zum Beispiel MSCI5 oder Sustainalitycs6, beurteilen einzelne Unternehmen in Relation zur Peergroup beziehungsweise den entsprechenden Branchen.

MSCI-ESG-Ratings stellen auf den Umgang eines Unternehmens mit finanziell relevanten ESG-Risiken und -Chancen ab. Es werden Branchenführer und Nachzügler anhand ihrer Exposition gegenüber ESG-Risiken identifiziert und dahingehend eingestuft, wie gut sie diese Risiken im Vergleich zu anderen vergleichbaren Unternehmen managen. Die ESG-Ratings reichen von „Leader“ (AAA, AA) über „Average“ (A, BBB, BB) bis hin zu „Laggard“ (B, CCC). MSCI bewertet auch Aktien und festverzinsliche Wertpapiere, Kredite, Investmentfonds, ETFs und Länder und nimmt dabei die Klassifizierungen AAA-AA, A-BB, B-CCC vor.

Die Einflussfaktoren bei MSCI7 sind gegliedert nach E-, S- und G-Faktoren. Unter E wird unter anderem der CO2-Fußabdruck, die Verwundbarkeit in Bezug auf den Klimawandel, die Biodiversität und der verursachte Müll erfasst. S erstreckt sich beispielsweise auf die Arbeitswirtschaft, die Arbeitskräfte in der Lieferkette oder die Gesundheitsfürsorge. Unter G werden etwa die Unternehmensführung, das Rechnungswesen und die Steuertransparenz beurteilt.

Sustainalytics ermittelt das Nachhaltigkeitsrisiko als Summe von nicht gemanagtem und nicht managebarem ESG-Risko. Je geringer das Risiko ist, umso niedriger fällt das Nachhaltigkeitsrisiko aus. Es gilt: Nachhaltigkeitsrisiko = Management Gap + Unmanagable Risk = Total ESG-Risk-Exposure ./. Managed Risk.

Sustainalytics vergibt fünf Ratingstufen von „negligible“ (beste Bewertung) bis zu „severe“ (schlechteste Bewertung).

Das externe ESG-Rating drückt damit, ebenso wie das bankinterne ESG-Scoring, das Nachhaltigkeitsrisiko einer Branche beziehungsweise des konkreten Unternehmens aus.8

Die Anbieter von ESG-Ratings beurteilen die einzelnen Unternehmen recht unterschiedlich. So wird ein deutscher Premium-Automobilhersteller von MSCI mit AA und damit als Leader eingestuft, während bei Sustainalytics das Urteil durchschnittlich/medium lautet.

Zusammengefasst bleibt beim externen ESG-Score festzuhalten, dass die Ratinganbieter ihre Methodik zwar vom Prinzip her verdeutlichen, die konkrete Ermittlung der Ratingnote jedoch eine Blackbox bleibt. Die Einstufungen der einzelnen Anbieter sind sowohl von der Methodik als auch vom Ergebnis her nur schwer vergleichbar. Zu diesem eindeutigen Schluss kommt auch die breit angelegte Untersuchung der OECD:„They may relate to different frameworks, measures, key indicators and metrics, data use, qualitative judgement, and weighting of subcategories, reweighting of scores to ensure ‚best in class‘ in industries.“9

ESG-Rating im Vergleich zum Emittentenrating

Abbildung 2: ESG-Rating im Vergleich zum Emittentenrating, Quelle: OECD ESG Investing, S. 29(10)

Aussagekraft der ESG-Ratingnote

Bankinterne wie externe ESG-Ratingnoten drücken also das Nachhaltigkeits-/ESG-Risiko aus, aber bis auf Weiteres kann keine unmittelbare Verknüpfung zur Ausfallwahrscheinlichkeit abgeleitet werden. Insbesondere fehlt es an aussagekräftigen Daten, die beispielsweise eine hohe Korrelation der Performance des Unternehmens mit dem ESG-Score verbinden (möglicherweise müssten die Anbieter die Gewichtung der Einflussfaktoren beziehungsweise deren Auswahl verändern).

Die OECD hat auch die ESG-Ratings mit einer Auswahl von Emittentenratings (Kreditratings) der wichtigsten Ratinganbieter verglichen. Im Unterschied zur ESG-Bewertung weichen die Bonitätsbewertungen weit weniger stark voneinander ab, siehe Abbildung 2.

ESG-Faktoren ins Kreditrating integrieren?

ESG-Faktoren sollten, so hat bereits das BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gefordert, nur dann im Kreditrating berücksichtigt werden, wenn sie die Bonitätsbeurteilung und damit die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers betreffen.

Gleichzeitig sollen aber nach Ansicht der BaFin die Auswirkungen von ESG-Risiken in den Risikoklassifizierungsverfahren Berücksichtigung finden (vgl. das oben zitierte Anschreiben zur 7. MaRisk-Novelle an die Verbände). Übergangsweise können separate ESG-Scores in die Beurteilung der Bonität einfließen. Abbildung 3 enthält die Möglichkeiten, wie ESG-Faktoren ins Kreditrating integriert werden können.

Nachhaltigkeit im Firmenkundenrating

Abbildung 3: Nachhaltigkeit im Firmenkundenrating(11)

Es ist naheliegend, die Berücksichtigung der ESG-Faktoren bei den qualitativen Faktoren vorzunehmen. Dies bestätigt auch unsere Studie „Sustainable Banking“12 aus dem Jahr 2022 (vgl. Abbildung 4). In jedem Fall aber muss statistisch validiert werden, ob sich – vereinfacht formuliert – durch die Einbeziehung der ESG- Faktoren die Trennschärfe zwischen den als insolvent beziehungsweise solvent eingestuften Unternehmen verbessert beziehungsweise wenigstens nicht verschlechtert.

Damit besteht die wohl größte Herausforderung darin, entsprechendes Datenmaterial zu sammeln. Vor diesem Hintergrund ist auch die BaFin-Vorgabe schlüssig, wonach zwar die Auswirkungen von ESG-Risiken in den Risikoklassifizierungsverfahren berücksichtigt, aber, solange dies nicht praktikabel ist, separate ESG-Scores bei der Bewertung der Bonität und der Kreditwürdigkeitsprüfung herangezogen werden sollen.

Allerdings drückt der ESG-Score wie oben dargestellt nicht die Ausfallwahrscheinlichkeit (beziehungsweise die Migrationswahrscheinlichkeit von einer Ratingstufe zu einer anderen Ratingstufe) aus, so wie dies im Kreditrating der Fall ist.

Beabsichtigte Anpassungen im Kreditrating (Studienergebnis)

Abbildung 4: Beabsichtigte Anpassungen im Kreditrating (Studienergebnis)(13)

An dieser Stelle soll auch auf den am 12. Oktober 2023 erschienen Bericht der EBA (EBA/REP/2023/34, REPORT ON THE ROLE OF ENVIRONMENTAL AND SOCIAL RISKS IN THE PRUDENTIAL FRAMEWORK; nachfolgend kurz EBA-Report) zum entsprechenden Diskussionspapier hingewiesen werden.14

Der Bericht empfiehlt risikobasierte Erweiterungen der Risikokategorien der Säule 1. Die EBA wird künftig beobachten, inwieweit beziehungsweise auf welche Weise die Institute umwelt- bezogene zukunftsgerichtete Informationen in ihre Expected-Loss-Modelle einbeziehen und wie diese in der Rechnungslegung Berücksichtigung finden. Dies betrifft unter anderem die Impairmentregeln, die Bestimmung von Fair Values und außerplanmäßige Abschreibungen. Betroffen sind sowohl die bankinterne Sicht (Controlling, Risikomanagement) als auch die Rechnungslegung.

Die EBA möchte einen genaueren Einblick in die Bewertungen von Umwelt- und Sozialrisiken gewinnen, um sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen auch künftig angemessen kalibriert bleiben. Zu diesem Zweck sollen Änderungen am aufsichtlichen Berichts- und Offenlegungsrahmen, namentlich eine schrittweise Entwicklung umweltbezogener Konzentrationsrisikokennzahlen, erfolgen. Die Abbildung in Form eines Kuchendiagramms reicht demnach nicht aus.

Künftig sollen typische Konzentrationskennzahlen, wie etwa der Herfindahl-Index oder der Gini-Koeffizient in Verbindung mit der Lorenzkurve, analog zu den Konzentrationen im Kreditgeschäft (MaRisk BTR 1 Zi. 1) berechnet werden. Klumpenrisiken könnten im ESG- Kontext etwa aus wenigen Firmenkunden resultieren, die in Bezug auf den VaR des Firmenkundenportfolios unauffällig sind, jedoch den größten Teil des CO2-Ausstoßes verursachen.

Aus Sicht der EBA sollten in den Daten der Säule 1 Umweltrisiken idealerweise bereits eingepreist sein. Da es schwierig ist, Umweltfaktoren mit traditionellen Kategorien finanzieller Risiken zu verknüpfen, setzt die EBA künftig auch auf die Szenarioanalyse, um die zukunfts- orientierten Elemente des aufsichtsrechtlichen Rahmens zu verbessern.

Negative externe Effekte, wie die im Flugticket nicht eingepreiste Umweltbelastung, tragen bislang nicht die Konsumenten, sondern die Allgemeinheit. Deshalb sollten auch aus Sicht der Aufsicht ökologische und soziale Risiken in die Preisgestaltung und die Kapitalallokation stärker einfließen. Dies ist damit auch ein Plädoyer für das Sustainability-adjusted Pricing (vgl. hierzu auch den Artikel: Nachhaltigkeit und Sustainability-adjusted Pricing15 in der NEWS 03/2022.

Fazit

Der ESG-Score drückt das ESG-Risiko einer Branche beziehungsweise eines Unternehmens aus. Er erlaubt jedenfalls derzeit keine Ableitung einer Ausfallwahrscheinlichkeit. Dies gilt sowohl für das bankinterne ESG-Rating als auch für das externe ESG-Rating.

Der Nutzen der ESG-Scores ist deshalb ein anderer. Er bringt die Anfälligkeit von Branchen und Unternehmen gegen- über ESG-Risiken zu Ausdruck. Für Banken ist diese Information unter anderem wichtig für die Geschäfts- und Risikostrategie, zum Beispiel für die Entscheidung, welche Investitionen finanziert werden und welches Nachhaltigkeitsprofil die einzelnen Kreditportfolios aufweisen sollen. Ähnliches gilt für die Strukturierung des Depots A. Auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird künftig strategisch bedeutsam sein, denn die Institute möchten in der Außendarstellung Kennzahlen aufweisen, die mindestens „unauffällig“ sind.16

Bei einer an ESG-Faktoren geknüpften Preispolitik, die sich in Sustainability-linked Bonds und Sustainability- linked Loanswiderspiegelt,können externe ESG-Scores durchaus eine Rolle spielen, indem Up- oder Down- grades während der Emissionslaufzeit beziehungsweise Zinsbindung zu entsprechenden Zinsab- oder -aufschlägen führen. Dies kann über Financial Covenants vereinbart werden. Offen bleibt dann jedoch – anders als bei Verwendung der Ausfallwahrscheinlichkeiten – die Höhe dieser Zu-/Abschläge.

Quellen und weiterführende Hinweise

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Prof. Dr. Konrad Wimmer

ist promovierter Diplom-Kaufmann und bei msg for banking für die strategische Themenentwicklung verantwortlich. Sein Fokus liegt auf den Themen Sustainable Finance, Bankcontrolling, Finanzmathematik, Geschäftsfeldsteuerung, wertorientierte Vertriebssteuerung und Risikomanagement. Er berät Banken zu diesen Themen und ist erfahrener Referent und Autor.

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